Stallpflicht Stallpflicht: Auch Merkel-Gans betroffen
Außer in Sachsen gelten in allen ostdeutschen Bundesländern Einschränkungen wegen der Vogelgrippe. Auch die Weihnachtsgans der Bundeskanzlerin Angela Merkel in Mecklenburg-Vorpommern darf nicht ins Freie.
Geflügelbesitzern in Sachsen-Anhalt drohen hohe Strafen, wenn sie die Stallpflicht nicht einhalten. Ein Bußgeld bis zu 30 000 Euro ist möglich in dem Fall, dass Mitarbeiter der Veterinärämter die Tiere im Freien antreffen. Landesweit gibt es insgesamt 14 Millionen Stück Geflügel.
Von der Stallpflicht betroffen sind gewerbliche Erzeuger und Hobby-Züchter in den Regionen an Elbe, Saale, Havel und Mulde sowie am Arendsee. Geflügelschauen dürfen stattfinden, wenn sie in geschlossenen Räumen durchgeführt werden und alle Tiere zuvor vom Tierarzt untersucht werden.
Eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus auf den Menschen gilt in Europa als unwahrscheinlich. Außerdem soll der Krankheitserreger hohe Temperaturen wie beim Garen von Fleisch nicht überstehen. (rbö)