Sparkassen kündigen Altersvorsorge Sparkassen kündigen Altersvorsorge: So können Sie sich gegen die Banken wehren

Halle (Saale) - Weil sie ihnen in Zeiten der Niedrigzinspolitik zur Last geworden sind, versucht die Saalesparkasse, langfristige und gut verzinste Sparverträge loszuwerden.
Zahlreiche Kunden haben die Kündigung ihres Prämiensparvertrags zum 31. Mai erhalten. Noch ist Zeit, etwas zu unternehmen.
Doch welche Rechte haben betroffene Kunden? Das Wichtigste im Überblick:
Welche Sparverträge sind betroffen?
Bei den sogenannten Prämiensparverträgen der Saalesparkasse wird neben einer variablen Grundverzinsung jährlich ein Bonus auf die im Jahr monatlich einzuzahlenden Sparraten gezahlt. Dieser Bonus wird umso höher, je länger der Vertrag läuft. Laut Verträge könne der Bonus „nach dem“ 15. Sparjahr 50 Prozent erreichen. Das sollte nach den Angaben im Flyer, mit dem die Sparkasse die Prämiensparverträge beworben hat, „bis zu 25 Jahre Laufzeit“ möglich sein.
Ist die Kündigung der alten Verträge rechtens?
Der Knackpunkt ist, ob der Prämiensparvertrag befristet, also mit einem fest vereinbarten Laufzeitende abgeschlossen wurde oder nicht, erklärte Rechtsanwältin Kristin Kondziella aus Halle jüngst bei einem MZ-Forum zu dem Thema. Wenn eine Befristung vereinbart wurde, sei die Rechtslage eindeutig. „In dem Fall kann der Vertrag nicht vorzeitig beendet werden“, so die Juristin. Unbefristete Darlehensverträge dagegen können laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) jederzeit gekündigt werden. Darauf beruft sich auch die Saalesparkasse.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hält dagegen. Ihr geht es insbesondere um die Frage: Worauf kann ein Kunde eigentlich vertrauen, wenn er sein Geld anlegt? In einem Werbeflyer hieß es damals ‘bis zu 25 Jahre Laufzeit’. Heute behauptet die Saalesparkasse: Das war doch nur eine unverbindliche Werbung.
Lohnt es sich, gegen die Kündigung vorzugehen?
Kunden sollten ihren Vertrag genau prüfen. Gute Chancen, sich gegen die Kündigung zu wehren, haben laut Verbraucherzentrale jene, die nachweisen können, dass ihr Vertrag von Anfang an auf eine bestimmte Laufzeit angelegt war. Ein Indiz dafür könnten etwa Flyer sein, auf denen das Prämiensparen einst mit „bis zu 25 Jahre Laufzeit“ beworben wurde und die Basis für den Vertragsabschluss waren. Auch Saldenmitteilungen oder Beispielrechnungen über einen Zeitraum von 25 Jahren könnten laut Kristin Kondziella darauf hinweisen, dass die Sparverträge auf einen längeren Zeitraum angelegt waren. Jedoch gilt dies nicht als vertraglich vereinbarte Befristung.
Wie sollten sich betroffene Sparer verhalten?
„Kunden sollten der Kündigung widersprechen und auf Fortführung des Prämiensparvertrages zu unveränderten Konditionen bestehen“, rät Ute Bernhardt von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Die Kündigung nicht einfach hinzunehmen, dazu rät auch Andreas Freitag, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Halle. „Kunden sollten sich schriftlich an die Sparkasse wenden und formulieren, dass sie die Kündigung nicht akzeptieren“, so der Jurist beim MZ-Forum. Die Frist dafür läuft noch bis Ende Mai. Einen entsprechenden Musterbrief hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt. Gehe die Sparkasse nicht darauf ein, sei der nächste Schritt eine Klage.
Was passiert, wenn man sich nicht wehrt?
Wer gerichtliche Schritte scheut, dem bleibt nur, das Alternativangebot der Saalesparkasse anzunehmen - nämlich das Geld für ein Jahr zu einem schlechteren Zinssatz anzulegen. „Wer gar nicht auf das Schreiben der Bank reagiert, der akzeptiert die Kündigung und erhält sein Geld Ende Mai ausgezahlt“, erklärt Freitag.
(mz)