Schuldenfalle Schuldenfalle: Mit Inkasso-Forderungen ist nicht zu spaßen

Kassel/Düsseldorf/dpa. - Mit den Schulden wächst der Druck - Inkasso-Unternehmen kommen ins Spiel. Mit denen ist zwar nicht zu spaßen. Doch rabiat gehen die Schuldeneintreiber in der Regel nicht vor. «Fälle, in denen Verbrauchern mit körperlicher Gewalt gedroht wurde, sind mir nicht bekannt», sagt Stefanie Laag von der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
«Wenn der Schuldner nicht zahlt, dann können Inkasso-Unternehmen den Rechtsweg bis zur Zwangsvollstreckung beschreiten», erläutert Laag. Zudem drohe schwarzen Schafen ein Berufsverbot, sagt Carsten Ohle vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) in Hamburg. Er rät Verbrauchern, auffällige Inkasso-Eintreiber dem Verband oder dem zuständigen Gerichtspräsidenten zu melden.
Seriöse Schuldeneintreiber melden sich zunächst schriftlich. «In einem Brief wird der Schuldner über Forderung, Verzugszinsen und sonstige Gebühren informiert und um Zahlung gebeten», berichtet Ohle. Erst wenn der Schuldner nicht reagiert, werde zum Telefon gegriffen. Persönliche Treffen blieben die Ausnahme. Immerhin die Hälfte aller Schuldner lasse sich so zur Zahlung bewegen.
Der Rechtsweg sei für Inkasso-Unternehmen nur die letzte Alternative, sagt Ohle. «Wir setzen auf Psychologie, Taktik und Beharrlichkeit.» Es gehe darum, ins Gespräch zu kommen. «Dann können wir herauszufinden, wie der Schuldner zahlen kann - und womöglich Ratenzahlung in kleineren Beträgen aushandeln.» Einige Inkasso-Unternehmen arbeiten laut Stefanie Laag jedoch auch mit Außendienstlern, die unangemeldet an der Tür klingeln und Geld oder eine Unterschrift verlangen. «Diese Mitarbeiter muss man auf keinen Fall ins Haus oder in die Wohnung lassen», so die Expertin.
Inkasso-Kosten muss der Schuldner zahlen, verbindliche Richtlinien gibt es dafür aber nicht. Der BDUI empfehle seinen Mitgliedern, sich an der Höhe vergleichbarer Anwaltskosten zu orientieren, erklärt Ohle. Danach lägen die Inkasso-Kosten für eine Schuld von 300 Euro bei rund 43 Euro, bei 1200 Euro kämen 147 Euro Inkassokosten hinzu.
«Es gibt Inkasso-Unternehmen, die sind sehr kreativ darin, wohlklingende Gebühren zu erfinden», warnt Verbraucherschützerin Laag. «Berechnen dürfen Inkasso-Unternehmen aber nur tatsächlich entstandene Auslagen wie zum Beispiel Verzugszinsen.» Bei Rechnungsposten wie «Buchungsgebühren», «Einzugsgebühren» oder auch bei Abkürzungen sei Skepsis geboten. Gegen unberechtigte oder überhöhte Kosten sollten Schuldner Einspruch einlegen - oder einen Nachweis des Forderungsgrundes verlangen.
Gefährlich ist es, Schreiben und Anrufe des Inkasso-Unternehmens einfach zu ignorieren. Wenn dieses oder die Gläubiger erst einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, wird der Spielraum für Verhandlungen kleiner. «Dann muss der Schuldner innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, sonst gilt der Mahnbescheid - egal, ob die Forderung rechtens ist», warnt Claudia Kurzbuch. Sonst steht plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Er darf die Wohnung des Schuldners betreten und Dinge pfänden - auch gegen dessen Willen.
Informationen: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, Wilhelmsstraße 11, 34117 Kassel (Tel.: 0561/77 10 93, Fax: 0561/71 11 26); Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen, Brennerstraße 76, 20099 Hamburg (Tel.: 040/280 82 60, Fax: 040/28 08 26 99).