Scheidung Scheidung: Rosenkrieg um das Haus
MÜNCHEN/DPA. - "Auch beim Kauf wird dazu fast nie etwas festgelegt", sagt Isabel Götz, Richterin am Oberlandesgericht München. Eheverträge, die Regeln über eine Immobilie enthalten, seien die Ausnahme. Und wer glaubt, im Scheidungsverfahren würde über das Eigenheim mitentschieden, irrt.
"Der Richter entscheidet nur über den Zugewinnausgleich, den finanziellen Ausgleich von Vermögensvorteilen", erklärt Joachim Mohr, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht in Gießen. Das Eigentum werde aber nicht neu verteilt. Am Ende der Scheidung kann es zwar heißen: "Er schuldet ihr 50 000 Euro", nicht aber "er muss ihr das Haus überschreiben."
"Denn das Grundstück, und damit das Haus, gehören dem, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist", erklärt Monika Luchtenberg, Fachanwältin für Familienrecht aus Düsseldorf und ebenfalls Mitglied der Arge Familienrecht im DAV. Bei der Scheidung gibt es dann das böse Erwachen. "Oft stellt sich heraus, dass nur ein Ehepartner im Grundbuch steht", hat Mohr beobachtet. Gehört die Immobilie nur einem der beiden Eheleute, kann dieser nach der Scheidung damit machen, was er will. "Es sei denn, der andere hat beim Familiengericht wegen unbilliger Härte die Überlassung an sich beantragt", ergänzt Götz. Dann könne er als Mieter für eine begrenzte Zeit auch nach der Scheidung im Haus wohnen bleiben.
"Der andere geht aber nicht leer aus", sagt Luchtenberg. Es können Zugewinnausgleichs-Ansprüche bestehen. Besaß ein Ehegatte das Haus vor der Heirat, wird es zum damaligen Wert seinem Vermögen zugerechnet. Der Wertzuwachs ist sein Zugewinn. Besteht kein weiterer, hat der andere Partner einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 50 Prozent des Zugewinns. "Gleiches gilt, wenn einer das Haus während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat", erläutert Mohr. Hat ein Partner in der Ehe das Haus alleine gekauft, kann dem anderen ein Zugewinn-Ausgleichsanspruch in Höhe von 50 Prozent des gesamten Wertes des Hauses zustehen. Es gibt jedoch nur Geld und keine Anteile am Haus.
Meist sind beide Ehepartner zur Hälfte als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Ist das Haus groß genug, kann es in zwei Wohnungen aufgeteilt werden. Jeder Partner wird als Eigentümer einer Wohnung in das Grundbuch eingetragen, erklärt Mohr. Die Wohnungen können selbst bewohnt, vermietet oder verkauft werden - an der Finanzierung ändere sich nichts. Eine ideale Lösung für Paare, die sich friedlich trennen. Will der Mann, dass seine Frau mit den Kindern im Haus bleibt, können seine Miteigentumsanteile mit ihren Unterhaltsansprüchen verrechnet werden. "Bei einem Hauspreis von 300 000 Euro müsste die Ehefrau den Ex-Gatten mit 150 000 Euro ausbezahlen. Alternativ zahlt sie nur 50 000 Euro, verzichtet dafür auf den Ehegatten-Unterhalt oder stellt den Vater vom Kindesunterhalt frei", so Mohr. Wichtig sei, dass die Bank zustimmt. Sonst bleibe der Mann in der Haftung. Das Modell funktioniere nur, wenn die Frau es sich wirklich leisten kann, die Raten zu tilgen. "Meist aber ist die Immobilienfinanzierung knapp kalkuliert und auf intakte Familienverhältnisse zugeschnitten", fügt Luchtenberg hinzu.