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Riester-Rente Riester-Rente: Staat zahlt den Eltern Zulage für jedes Kind

29.11.2002, 20:20

Halle/MZ. - Bei der Altersvorsorge durch Riester-Verträge sind Eltern im Vorteil. Der Staat zahlt allen Begünstigten eine Zulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.

Die Kinderzulage beträgt 2002 und 2003 je 46 Euro und steigt bis 2008 auf bis 185 Euro. Von der Geburt 2002 bis 2020 macht dies z. B. 3327 Euro pro Kind aus. Anders als die Grundzulage, die jedes Elternteil extra bekommen kann, wird die Kinderzulage nur einmal bezahlt. Bei Ehepaaren wird das Geld grundsätzlich auf den Vertrag der Mutter überwiesen. Väter erhalten die Zulage nur, wenn beide Partner dies beantragen. So können die Zulagen bei mehreren Kindern auch auf die Eltern aufgeteilt werden. Leben die Eltern getrennt, so gilt: Wer das Kindergeld erhält, bekommt die Kinderzulage. Im Zweifel geht sie an das Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wenn nur der Vater direkten Anspruch auf Riester-Förderung hat, sollte die Ehefrau einen eigenen Vertrag abschließen. Sonst entgeht ihr nicht nur die Grundzulage, sondern dem Vater womöglich auch die Kinderzulage. Sinnvoll ist ein gemeinsamer Antrag zur Überweisung auf den Vertrag des Vaters.

Bei Eheleuten mit Kindern unter drei Jahren muss die Mutter zudem einen Eigenbeitrag für ihren Vertrag leisten. Während der Kindererziehungszeit erwirbt sie eigene Ansprüche zur gesetzlichen Rente und profitiert daher nicht von der beitragsfreien Ehegattenregelung. Erst wenn sie nach der Erziehungszeit zu Hause bleibt, muss sie keinen eigenen Beitrag mehr leisten