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Riester-Rente nur mit Zusatzklauseln vererbbar

26.11.2009, 13:20

Berlin/dpa. - Riester-Rentenversicherungen lassen sich meist nur vererben, wenn Zusatzklauseln im Vertrag das vorsehen. Vor allem Familien sollten deshalb eine Rentengarantie abschließen.

Das rät die Initiative «Altersvorsorge macht Schule» in Berlin. Dadurch sinke zwar meist die Rentenhöhe. Dafür erhielten aber der Ehepartner, die Kinder oder andere Bezugsberechtigte bis zum Ende der Garantiezeit die Leistungen weiter. Sinnvoll sei es außerdem, zusätzlich eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren.

Die kompletten Ersparnisse eines Verstorbenen erhält den Angaben zufolge allerdings nur dessen nicht getrenntlebender Ehepartner. Dafür müsse dieser das Geld in einen eigenen, bereits bestehenden Riester-Vertrag einzahlen oder neu eine Riester-Rente abschließen. Kinder und andere Erbberechtigte müssten die staatlichen Zulagen und die steuerlichen Vergünstigungen in jedem Fall zurückzahlen. Die Initiative «Altersvorsorge macht Schule» wird unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen.