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Renovierungskosten für geerbte Wohnung absetzen

09.08.2007, 07:56

Würzburg/Berlin/dpa. - Das gilt auch dann, wenn der Vermieter die Arbeiten auf Kosten des Erben bereits in Auftrag gegeben hat. Darauf macht das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg unter Berufung auf die Senatsverwaltung Berlin aufmerksam (Az.: Information der Fachreferate III A bis III C, 1/2007).

Im Todesfall tritt ein Erbe die Rechtsnachfolge für die Wohnung an. Es könne in diesem Fall unterstellt werden, dass er bis zur Abwicklung des Mietverhältnisses in der Wohnung einen Haushalt unterhält, heißt es zur Begründung. In diesem Fall ist der Erbe daher berechtigt, einen Teil der Kosten von der Steuerschuld abzuziehen. Seit 2006 können Steuerzahler pro Jahr bis zu 20 Prozent der Ausgaben für haushaltsnahe und Handwerker-Dienstleistungen absetzen, und zwar maximal 600 Euro.