Rechte von Arbeitslosen Rechte von Arbeitslosen: Zehn ungewöhnliche Hartz-IV-Urteile

Halle (Saale)/DMN. - Wer gerne abends gemütlich fernsieht, möchte seinen Fernseher nicht missen - eine Wohnung ohne Mattscheibe ist für viele undenkbar. Als Arbeitsloser hat man aber keinen Anpruch darauf: Fernsehen gehört nämlich nicht zum Grundbedürfnis. In Göttingen reichte deshalb ein Mann Klage ein. Das Jobcenter hatte ihm für die Wohnungseinrichtung rund 700 Euro für Möbel, Haushaltsgeräte und Gardinen bewilligt. Den Extra-Zuschuss für ein gebrauchtes TV-Gerät gab es aber nicht.
Mit seiner Klage dagegen scheiterte der Mann: Laut Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gehört ein Fernseher nicht zur Erstausstattung einer Wohnung. Für grundlegende Bedürfnisse wie Aufenthalt, Schlafen und Essen sei ein TV-Gerät nicht von Nöten, urteilten die Richter. Deshalb müsse das Jobcenter dafür auch keine Zuschüsse zahlen. Immerhin können Hartz-IV-Empfänger einen Darlehensantrag stellen, wenn sie unbedingt einen Fernseher brauchen (Az.: B 14 AS 75/10 R).
In vielen Fällen werden arbeitslose Hilfsempfänger frühzeitig in die Schranken verwiesen. Auf der anderen Seite müssen die Gerichte aber Hartz-IV-Empfänger auch vor der Behörden-Willkür schützen.
So darf die Arbeitsagentur Drogentests nur bei einem konkreten Verdacht anordnen. Eine Hartz-IV-Empfängerin hatte im Sommer 2013 geklagt, nachdem das Jobcenter Heidelberg sie zu einem solchen Test aufforderte. Auslöser war, dass die Frau mehrfach nicht zu Gesprächsterminen erschien und sich dazu krank meldete. Für das Drogenscreening entnahm ihr die Amtsärztin eine Urinprobe, auch Blut wurde abgenommen. Dadurch fühlte sich die Klägerin diskriminiert und in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt - die medizinische Untersuchung sei entwürdigend gewesen. Daher forderte die Frau von der Bundesagentur für Arbeit eine Geldentschädigung in Höhe von 1000 Euro. (Az.: 3 O 403/11).
Das Landgericht Heidelberg gab ihr in der Sache zwar grundsätzlich recht, wies aber die Klage auf Entschädigung ab. Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit - und dazu zähle auch eine Blutentnahme - dürften nur angeordnet werden, wenn es konkrete Hinweise auf eine Abhängigkeit gebe. Eine Entschädigung gebe es aber nur bei einem schwerwiegenden Eingriff. (gs, mit Material von dpa)
Ein gebrauchter Fernseher ist nicht drin - andererseits wird Arbeitslosen ein Flugticket in die USA bezahlt, wenn das Kind dort mit dem Ex-Partner wohnt.Gerecht oder nicht? - Die schrägsten Hartz-IV-Urteile in unserer Bildergalerie:
