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Privatschuldner Privatschuldner: Schwarze Schaafe bei Inkassounternehmen

Von Christiane Link 28.06.2005, 12:14

Leipzig/Heidelberg/dpa. - Es gibt Post, über die freut sich niemand: Der Brief eines Inkassounternehmens gehört sicherlich dazu. Manch einem bereitet er schlaflose Nächte. Doch nicht immer sind die Forderungen berechtigt.

Oft ist Vorsicht geboten, bevor man ungeprüft zahlt: Wenn zum Beispiel jemand die Identität eines anderen benutzt hat, um im Internet auf Shoppingtour zu gehen, erklärt Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Ganz gleich, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, in jedem Fall sollte man sich mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, rät Voß.

Das empfiehlt auch Wolfgang Spitz vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) in Hamburg: So könnten Missverständnisse geklärt werden. «In aller Regel schafft man sie damit aus der Welt.» Wer nicht reagiert, erwecke den Eindruck, nicht zahlen zu wollen. Verbraucherschützerin Voß warnt: «Folgt ein gerichtlicher Mahnbescheid, muss man in jedem Fall widersprechen.» Ansonsten könne das Ignorieren als Schuldanerkenntnis angesehen werden.

Wer sich mit einem Inkassounternehmen trotz nicht berechtigter Forderungen oder wegen hoher Gebühren nicht einig wird, dem steht der Ombudsmann des BDIU zur Seite. «Für Inkassounternehmen unseres Verbandes sind seine Entscheidungen verbindlich», sagt Spitz.

Mit Drohungen dürften die mehr als 500 Inkassounternehmen im BDIU grundsätzlich nicht arbeiten. «Russeninkasso» nennt die Branche die Masche. Seriöse Unternehmen arbeiteten ohne Drohungen und Nötigung, meint Spitz. Dennoch: «Wenn sich ein Inkassobüro meldet, könnte das ein Alarmzeichen sein», sagt Schuldnerberater Peter Wallenwein vom Diakonischen Werk in Heidelberg.

Wem die Geldsorgen über den Kopf wachsen, dem helfen die örtlichen Schuldnerberatungsstellen, Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände und das Deutsche Rote Kreuz. Doch viele Beratungsstellen sind überlaufen. Diese Lage machen sich kommerzielle Schuldnerberater zu Nutze. Während die Beratung bei sozialen Trägern oft kostenlos ist, müssen Schuldner bei kommerziellen Anbietern für die Dienstleistung zahlen - und nicht alle sind seriös.

Wallenwein macht Schuldnern auch in komplizierten Situationen Mut: «Lösungswege gibt es immer.» Ob aber immer eine Schuldenbefreiung möglich ist, sei eine andere Frage. «Auch die Verbraucherinsolvenz ist nicht immer hilfreich.» Seit 1999 können auch Privatpersonen Insolvenz anmelden. Am Ende des Verfahrens steht die Befreiung von den restlichen Schulden. Doch Schuldnerberater Wallenwein weiß aus Erfahrung: «Es gibt Situationen, in denen man nicht schuldenfrei wird.» Dann greifen die Schuldnerschutzvorschriften. Aber auch in diesen Fällen helfen Schulderberatungsstellen weiter.

Informationen: Das Familienministerium veröffentlicht die Broschüre «Was mache ich mit meinen Schulden?»