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Popcorn im Kino mit ermäßigter Mehrwertsteuer

05.08.2009, 10:56

München/dpa. - Kinobesucher müssen für Popcorn und Nachos nicht tiefer in die Tasche greifen. Die Knabbereien unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, entschied der Bundesfinanzhof in München in einem Urteil.

Ein Finanzamt hatte bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung eines Kinokomplexes die Besteuerung nach dem ermäßigten Satz bemerkt und kritisiert (V R 90/07 vom 18.2.09) . Allein das Erwärmen von Popcorn und Nachos erlaube noch nicht die Beurteilung als sonstige Leistung und damit den höheren Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, urteilten die höchsten Finanzrichter. Nur weil die Nahrungsmittel im Kino verzehrt würden, habe die Abgabe von «Fingerfood» kein gaststättenähnliches Gepräge. Die Infrastruktur wie bequeme Bestuhlung der Kinosäle und Toilettenanlagen hänge nicht vordringlich mit dem Verkauf der Speisen zusammen.