1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Wirtschaft
  6. >
  7. Pkw-Maut: Pkw-Maut: Das ändert sich für deutsche und ausländische Autofahrer

Pkw-Maut Pkw-Maut: Das ändert sich für deutsche und ausländische Autofahrer

Von Timot Szent-Ivanyi 04.11.2016, 11:31
Symbolbild
Symbolbild dpa-Zentralbild

Berlin - Es dürfte kein Zufall sein: Rechtzeitig zu Beginn des CSU-Parteitags in München wurde bekannt, dass Bundesregierung und EU-Kommission vor einem Kompromiss zur Einführung einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen stehen. Was bedeutet ein derartiger Kompromiss für die deutschen und ausländischen Autofahrer?

Worauf haben sich Kommission und Regierung geeinigt?

Noch sind nicht alle Details bekannt. Es bleibt aber wohl im Grundsatz dabei, dass im Gegenzug zur Einführung einer Maut für inländische Fahrzeughalter die Kfz-Steuer abgesenkt wird. Bisher war das aber eine sehr schematische Koppelung: Die von Inländern gezahlte Maut sollte in identischer Höhe bei der Kfz-Steuer abgezogen werden. Nach dem Kompromiss soll nun die Kfz-Steuer für umweltfreundliche Fahrzeuge stärker sinken als bisher geplant. In diesen Fällen werden die Autofahrer also trotz der Maut unterm Strich entlastet. Die Rede ist von insgesamt 100 Millionen Euro. Für die Fahrer von Dreckschleudern soll es jedoch nicht teurer werden. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) versicherte, dass die Aussage im Koalitionsvertrag, wonach kein Inländer durch die Mauteinführung höher belastet werden soll, weiterhin gilt. Das betonte auch Regierungssprecher Steffen Seibert. 

Warum forderte die EU-Kommission diese Änderung?

Der Kommission war stets ein Dorn im Auge, dass die bisherigen Ausgestaltung der von der CSU vorangetriebenen Maut nur ein einziges Ziel hatte: Die einseitige Belastung der Ausländer. Denn der Zusammenhang zwischen der Einführung der Maut und der gleichzeitigen Senkung der Kfz-Steuer für Inländer war zu offensichtlich. Durch den Kompromiss soll diese Koppelung abgeschwächt werden. Grundsätzlich ist die Kommission nicht gegen Mautsysteme. Es darf jedoch nach EU-Recht nicht zu einer Ungleichbehandlung der Bürger kommen.  

Welche Mautsätze gelten nun für Inländer?

An den konkreten Sätzen  hat sich offenbar nichts geändert. Für Inländer soll es ausschließlich eine Jahresvignette geben, die sich nach Hubraum und Schadstoffklasse richtet. Bei Benzinern müssen je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum 1,80 Euro (Schadstoffklasse Euro 6),  zwei Euro (Schadstoffklasse Euro 4 oder 5) oder 6,50 Euro (alle anderen Schadstoffklassen) gezahlt werden. Bei Dieselfahrzeugen sind  je angefangene 100 Kubikzentimeter 4,80 Euro (Euro 6), 5,00 Euro (Euro 4 oder 5) beziehungsweise 9,50 Euro (alle anderen Klassen) fällig. Die maximale Höhe der Maut beträgt 130 Euro. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind von der Maut befreit.

Was kommt nun auf die ausländischen Autobahnbenutzer zu?   

Die EU-Kommission hatte darauf bestanden, dass die Kosten für die ausländischen Fahrer begrenzt werden, die das Land nur im Transit durchqueren. Die bisher geplanten Preise für die Zehn-Tages-Vignette, die in Abhängigkeit von Hubraum und Schadstoffklasse  fünf, zehn oder 15 Euro kosten sollte, waren der Kommission zu hoch. Nach unbestätigten Berichten soll das Zehn-Tages-Ticket künftig einheitlich 2,50 Euro kosten, was allerdings zu niedrig erscheint.  Offen ist, wieviel das Zwei-Monats-Ticket kosten soll. Bisher waren hier 16, 22 beziehungsweise 30 Euro geplant. Das Jahresticket wird nach den bisherigen Plänen genauso berechnet wie die Maut für Inländer.

Welche Folgen haben die Änderungen für den Staatshaushalt?

Die Maut in ihrer bisherigen Fassung sollte von den inländischen Autofahrern 3,19 Milliarden Euro einbringen. Um denselben Betrag sollte die Kfz-Steuer sinken. Von den Autofahrern aus dem Ausland wurden 733 Millionen erwartet. Nach Abzug der Kosten zur Erhebung der Maut war unterm Strich ein Plus von 500 Millionen Euro erwartet worden. Sinkt die Kfz-Steuer nun um 100 Millionen Euro mehr als geplant, bleiben am Ende nur noch 400 Millionen Euro übrig. Es stellt sich verschärft die Frage, ob sich der hohe Aufwand für diese Summe überhaupt lohnt.

Wie geht es nun weiter mit der Maut?

Bestandteil des Kompromisses ist, dass die EU-Kommission ihre Klage gegen die Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof  zurückzieht, wenn die Regierung die Änderungen übernimmt. Dazu muss der Bundestag zumindest das Kfz-Steuergesetz erneut ändern. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht notwendig. Das Gesetzgebungsverfahren könnte im kommenden Frühjahr abgeschlossen werden, so dass die Maut theoretisch noch im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten könnte. Dobrindt kündigte aber an, dass die Abgabe erst 2018 erhoben werden soll. Das verwundert nicht: Es wäre insbesondere für die CSU ein Problem, wenn es unmittelbar vorn der Bundestagswahl Probleme bei der praktischen Umsetzung der Maut geben sollte.

Wie ist der Kompromiss zu bewerten?

Die CSU kann sich damit brüsten, die „Ausländermaut“ doch noch durchgesetzt zu haben. Das gilt allerdings nur, wenn es tatsächlich in keinem Fall zu einer Mehrbelastung von Inländern kommt. Allerdings war die Maut von Anfang an darauf angelegt, dass irgendwann auch die Inländer draufzahlen, weil Mautbe-  und Steuerentlastung extra in getrennten Gesetzen beschlossen wurden. Und klar ist: Kommt die Maut,  entpuppt sich eine Aussage von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) als Lüge. „Mit mir wird es keine PKW-Maut geben“, hatte sie im Bundestagswahlkampf 2013 versprochen.