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Pendlerpauschale und Co.: Wie Autofahrer Steuern sparen

Von Berit Schmidt 05.02.2009, 08:16

München/Berlin/dpa. - Autofahren ist teuer. Wer sparen will, kann das nicht nur durch die Suche nach der jeweils günstigsten Zapfsäule. Auch über die Steuer lässt sich die Kostenlast mindern.

Dazu müssen Autofahrer die Entfernungspauschale richtig ansetzen - ihre Streichung hat das Bundesverfassungsgericht wieder kassiert. Und auch Rußpartikelfilter, Autogas und Kfz-Steuer können etwas bringen.

Vor allem Autofahrer, die zu ihrer Arbeitsstätte pendeln müssen, konnten Ende des Jahres aufatmen, sagt Jürgen Grieving vom ADAC in München. Denn Pendler können jetzt wieder die Entfernungspauschale geltend machen, und zwar im selben Umfang wie vor ihrer Abschaffung Anfang 2007. Das bedeutet: Vom ersten Kilometer an gibt es 30 Cent pro Kilometer. Vorher hatte der Gesetzgeber diese Möglichkeit grundsätzlich gestrichen und nur Härtefälle zugelassen. Erst ab dem 21. Entfernungskilometer wirkte eine Fahrtstrecke steuermindernd.

Wer sich an die Steuererklärung für das vergangene Jahr setzt, könne also wieder sämtliche Kilometer des Arbeitsweges geltend machen, rät Grieving. Und für das Jahr 2007 ist die Steuerrückerstattung von den Finanzämtern bereits auf den Weg gebracht: «Das passiert automatisch.»

Normalerweise seien die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf einen Höchstbetrag von 4500 Euro begrenzt, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Das gelte aber nur für Pendler, die etwa mit der Bahn unterwegs sind. Autofahrer könnten auch darüber hinaus Kilometergeld bei der Steuerlast gegenrechnen. Rauhöft rät daher, alle Belege zu sammeln. Dazu zählten auch Inspektionsrechnungen, die die Laufleistung des Autos angeben.

Grundsätzlich akzeptiere das Finanzamt aber jede Art von Routenplaner für die Errechnung der Entfernung zum Arbeitsplatz, sagt Rauhöft. Autofahrer sollten dem Finanzamt die Strecke zur Arbeit einmal ausführlich beschreiben, sagt der Jurist Hagen Prühs aus Bonn, der ein Buch mit Steuertipps für Autofahrer geschrieben hat. Vor allem, wer Umwege nimmt, die aber verkehrsgünstiger sind, sollte diesen Ratschlag beherzigen.

Neben dem Arbeitsweg können Um- oder Einbauten die Kosten drücken: «Wenn ein Diesel-Fahrzeug keinen Partikelfilter hat, zahlt man eine Strafsteuer», sagt Grieving. Sie belaufe sich bei 100 Kubikzentimeter Hubraum auf 1,20 Euro. Bei einem Durchschnitts-Auto seien das rund 20 Euro im Jahr. Eine Nachrüstung koste zwar Geld - laut Grieving seien das Beträge ab 500 Euro aufwärts. Doch der Staat bezuschusst den Einbau immerhin mit einem Steuernachlass von 330 Euro. «Trotzdem sollte man immer prüfen, ob sich ein Einbau rechnet», empfiehlt der ADAC.

Die Mineralölsteuer sparen Autofahrer, wenn sie ihren Motor auf Flüssiggasbetrieb umrüsten. Denn Autogas wird bis 2018 geringer besteuert und ist deutlich günstiger. Auch hier gilt allerdings laut ADAC: Die Umrüstung muss sich unter dem Strich rechnen.

Steuern sparen können Autofahrer derzeit auch, wenn sie sich einen Neuwagen kaufen, sagt Grieving. Je nach Schadstoffklasse müssten sie bis zu zwei Jahren keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Diese Regelung gilt aber nur für Autofahrer, die sich bis Ende Juni 2009 einen Wagen zulegen. Wer ohnehin eine Neuanschaffung plant, sollte auch aus einem anderen Grund darauf achten, dass der Wagen schadstoffarm ist, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin: Mitte des Jahres soll die Besteuerung geändert werden - aus der reinen Hubraumklassifizierung wird dann eine kombinierte Kategorisierung nach Hubraum und Schadstoff-Ausstoß.

Auch Reparaturkosten sollten Steuerzahler bei der Steuererklärung nicht vergessen. Solche Aufwendungen können unter Umständen zum Teil als Werbungskosten geltend gemacht werden, sagt Klocke. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat und damit berufsbezogen war.

Literatur: Hagen Prühs, Steuern sparen... für Autofahrer. 50 Steuerspartipps für die Anschaffung und Nutzung des privaten Pkws, VSRW-Verlag, ISBN-13: 978-3-936-62332-1, 19,80 Euro

Wer aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen unterhält, kann über Posten unter dem Schlagwort «doppelte Haushaltsführung» die Steuerlast mindern. Ebenso wie beim täglichen Pendeln zur Arbeit kann jeder Wegkilometer mit 30 Cent angesetzt werden. Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin rät vor allem Unverheirateten in häuslicher Gemeinschaft, die Heimfahrten durch den Arbeits- und Mietvertrag nachzuweisen - wenn das Finanzamt das überhaupt verlangt. Sind die Kosten «nicht exorbitant hoch», gebe es meist auch keine Prüfung.