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Online-Handel Online-Handel: Rücksendung bleibt wohl kostenlos

Von Evelyn Binder 10.06.2014, 10:47

Köln - Fünf Teile bestellen, vier zurückschicken – an solchen Kunden verdienen Internet-Händler nicht nur nichts, sie zahlen noch drauf. Vor allem bei Mode ist die Retourenquote hoch: Bei Zalando beispielsweise schicken Kunden jedes zweite Paar Schuhe zurück. Eben weil Kunden wissen, dass sie problemlos alles wieder zurückschicken können, bestellen sie auch mehr.

Dass sich die Zahl der Retouren in wenigen Tagen ändern wird, wenn die Rechte für das Online-Shopping EU-weit harmonisiert werden, glauben Experten nicht. Praktisch alle großen Versender von Zalando über Otto bis hin zu Amazon, C&A und H&M wollen auch weiterhin die Versandkosten bei Rücksendung übernehmen. Sie können es sich gar nicht leisten, anders zu handeln, wenn sie nicht Marktanteile verlieren wollen, sagt ein Insider.

Was ändert sich für Kunden in Deutschland?

Es sind vor allem viele kleine Händler, die künftig eine Rücksendegebühr in Rechnung stellen wollen. Sollten die Bestellungen jedoch schlagartig einbrechen, wollen sie auch schnell wieder zur alten Regelung zurückkehren, sagen Insider. Was ändert sich konkret für Kunden in Deutschland? Ein Überblick:

Die neuen Regeln gelten für alle Bestellungen, die vom 13. Juni an im Internet getätigt werden. Für frühere Einkäufe gelten die alten Regeln.

Kunden können künftig wie bisher innerhalb von 14 Tagen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die im Internet bestellte Ware zurückschicken. Sie bekommen dann das Geld zurück. Anders als bisher müssen sie den Widerruf aber ausdrücklich schriftlich erklären – auch um einen Beweis in der Hand zu haben.

Händler müssen im Internet, per Mail oder im Warenpaket einen Widerrufsmusterbrief bereitstellen. Eine kommentarlose Rücksendung wie bisher reicht nicht. Das Widerrufsrecht endet künftig spätestens ein Jahr und 14 Tage, nachdem der Kunde die Ware erhalten hat. „Das bisher geltende unendliche Widerrufsrecht im Falle einer unzureichenden Widerrufsbelehrung durch den Verkäufer ist passé“, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Der Online-Handel wächst, doch die wachsende Menge zurückgeschickter Ware bereitet vielen Händlern Probleme. Drei von vier Kunden, die im Internet einkaufen, haben einer aktuellen Studie zufolge bereits Pakete zurückgeschickt. Nach eigener Aussage schickten Käufer im Schnitt 12 Prozent ihrer Bestellungen wieder an den Händler, teilte der Branchenverband Bitkom mit.

Bei Kleidung oder Schuhen liege der Wert sogar oft deutlich höher, sagte Bitkom-Vizepräsident Achim Berg. 36 Prozent der Nutzer bestellten sogar online hin und wieder Ware, ohne überhaupt eine Kaufabsicht zu haben. Die meisten Retouren bringt demnach die Altersgruppe der 30- bis 49-jährigen Nutzer auf den Weg. Die Menge der Retouren sei für viele Online-Händler eine wachsende Herausforderung. Oftmals könne die zurückgeschickte Ware, etwa weil sie beschädigt ist, nicht mehr zum Originalpreis weiterverkauft werden, sagte Berg.

Dennoch erwartet der Verband, dass Retouren im Online-Handel auch künftig weiter kostenlos angeboten werden. Nur 18 Prozent der Kunden hätten in der repräsentativen Umfrage allerdings angegeben, dass es keinen Einfluss auf ihr Kaufverhalten hätte, wenn sie für das Zurückschicken der Ware selbst bezahlen müssten. Rund ein Drittel wollten demnach nur noch in Online-Shops kaufen, die kostenfreie Retouren anböten.

40 Euro-Grenze entfällt

Die Versandkosten für die Zusendung muss der Händler erstatten, der Kunde muss aber die Kosten für die Rücksendung tragen, sofern der Händler sie nicht selbst übernimmt. Über eventuell entstehende Kosten muss der Verkäufer vor Vertragsschluss hinweisen. Die bisherige Grenze von 40 Euro, ab der Rücksendungen kostenfrei sein müssen, entfällt.

Auch bei grenzüberschreitenden Einkäufen gibt es für Verbraucher mehr Sicherheit, sagen Verbraucherschützer, weil nun eben EU-weit die gleichen Regeln gelten.

Händler müssen künftig zumindest eine gängige kostenlose Zahlungsmöglichkeit anbieten wie etwa Lastschrift oder den Kauf auf Rechnung. Zusatzkosten dürfen nur in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt werden.