Ombudsleute schlichten in Verbraucherfragen
Hamburg/dpa. - Ob in der Werkstatt, bei der Versicherung oder auf Reisen: Wenn Kunden mit der erbrachten Leistung unzufrieden sind, endet das oft vor Gericht. Auch wenn sich das Problem mit dem Anbieter nicht lösen lässt, muss das aber nicht sein.
Statt an einen Anwalt können sich Verbraucher zunächst an einen Ombudsmann wenden. Immer mehr Branchenverbände haben solche neutralen Schiedsrichter installiert - nach Banken und Versicherungen jetzt auch die Immobilienwirtschaft.
Sie helfen, den Streit außergerichtlich und zumeist kostenlos beizulegen. In der Regel müssen Beschwerden schriftlich eingereicht und der Fall detailliert beschrieben werden. Nicht zuständig ist der Ombudsmann dagegen bei bereits vor Gericht anhängigen Verfahren. Und zu beachten ist, dass der Schlichter in der Regel nur für Mitgliedsunternehmen des Verbandes tätig wird. Die wichtigsten Stellen im Überblick:
IMMOBILIENWIRTSCHAFT: Diese Schiedsstelle hat im August ihre Arbeit aufgenommen. Kommt es zu Problemen beim Immobilienkauf, ist Anwalt Peter Breiholdt in Hamburg die richtige Adresse. Voraussetzung für seine Anrufung ist allerdings, dass das Unternehmen Mitglied im Immobilienverband IVD ist.
VERSICHERUNGEN: Seit 2001 gibt es das Büro des Ombudsmanns für die Deutsche Versicherungswirtschaft in Berlin. Seit Jahresbeginn bekleidet der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs, Günter Hirsch, das Amt. Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der Ombudsmann gegen das Unternehmen eine verbindliche Entscheidung im Wert bis zu 5000 Euro aussprechen. Die privaten Krankenversicherer haben einen eigenen Ombudsmann.
ANWALTSCHAFT: Auch wenn es ausgerechnet mit dem eigenen Anwalt zum Streit kommt, soll bald eine zentrale Schlichtungsstelle helfen. Sie wird laut der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin im kommenden Jahr eingerichtet. Bis dahin müssen enttäuschte Klienten aber nicht tatenlos bleiben: Schon heute können sie sich an die Schlichtungsstelle der regionalen Rechtsanwaltskammern wenden, zu der der betroffene Jurist gehört.
BANKEN: War eine Beschwerde bei der Bank erfolglos, können Kunden auch hier den Ombudsmann anrufen. Private, öffentliche und Volks- und Raiffeisenbanken haben jeweils eigene Stellen. Bei den Sparkassen sind sie bei den Regionalverbänden angesiedelt.
KFZ-GEWERBE: Ist der Kunde mit der Reparatur in der Werkstatt nicht zufrieden oder gibt es beim Gebrauchtwagenverkauf Probleme, helfen die 130 neutralen Schiedsstellen in Deutschland. Das Autohaus oder die Werkstatt müssen aber Mitglied der Kfz-Innung sein. Beschwerden müssen unverzüglich nach der Kenntnis des Streitpunkts eingereicht werden, bei Garantieansprüchen spätestens acht Tage nach Ablauf der Garantie.
REISEN: Sie vermittelt bei Streit rund um Fernreisen. Nicht zuständig ist die Stelle für Pauschalreisen und den Nahverkehr. Einige Fluggesellschaften - zum Beispiel Lufthansa und Air Berlin - lehnen die Zusammenarbeit jedoch ab. Betreiber der seit Ende 2004 existierenden Schlichtungsstelle ist der Verkehrsclub Deutschland. Für online gebuchte Reisen gibt es die Reiseschiedsstelle des Vereins zur Förderung der alternativen Streitschlichtung im Reiserecht in Bonn.
EUROPA: Wer sich als EU-Bürger über Missstände in der Verwaltung von EU-Behörden beschweren will, wendet sich an den EU-Bürgerbeauftragten in Straßburg. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Jahren schriftlich eingereicht werden. Wichtig ist, dass der EU-Bürger persönlich betroffen ist. Im vergangenen Jahr gingen bei dem Bürgerbeauftragten mehr als 3200 Beschwerden ein, etwa jede sechste Beschwerde (16 Prozent) kam aus Deutschland.
Immobilienwirtschaft: www.ombudsmann-immobilien.net
Gesetzliche Krankenkassen: www.versicherungsombudsmann.de
Private Krankenkassen: www.pkv-ombudsmann.de
Banken: www.bankenverband.de/ombudsmann
Öffentliche Banken: www.voeb.de
Genossenschaftliche Banken: www.bvr.de/public.nsf/index.html?ReadForm&main=4&sub=70
Kfz-Gewerbe: www.kfz-schiedsstellen.de
Bei Streit um Fernreisen: www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org
Bei online gebuchten Reisen: www.reiseschiedsstelle.de
Bürgerbeauftragter der EU: www.ombudsman.europa.eu