Oberlandesgericht Düsseldorf Oberlandesgericht Düsseldorf: Nestle kann sich bei Nespresso nicht gegen Konkurrenz abkapseln
Düsseldorf/RTR. - Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Donnerstag in zwei Eilverfahren Klagen des Nestle-Konzerns ab, die darauf abzielten, dass in Deutschland vertriebene Konkurrenz-Kapseln des unter anderem durch die Werbung mit George Clooney bekannten Nestle-Getränks mit riesigen Warnhinweisen versehen werden müssen. „Nicht für Nespresso-Maschinen geeignet“, hätten die Verbraucher sonst auf den Verpackungen lesen müssen. Die Kapseln seien aber nur ein „passives Element“ der Nespresso-Kaffeemaschinen, die Klagen würden abgewiesen, sagte Richter Thomas Kühnen.
Nestle ist Inhaber eines für Nespresso-Kaffemaschinen genutzten Patents - und Teil der Erfindung seien auch die Kapseln, argumentierten die Anwälte des Konzerns. Und diese haben ihren Preis: Eine Kapsel „Dulsao do Brasil“ kostet im Online-Nespresso-Shop etwa 0,39 Euro - die Beklagten boten ihre Kapseln dagegen um sechs bis zehn Cent günstiger an. Nestle wehrte sich nun vor Gericht - die Konkurrenzprodukte verletzten Patente, argumentierte der Konzern.
Schon das Landgericht Düsseldorf hatte indes entschieden, dass keine Patentverletzung gegeben sei (Aktenzeichen 4b O 81/12 und 4b O 82/12). Auch vor dem Oberlandesgericht erlitt der Konzern nun eine Schlappe.