Neue Verordnung Neue Verordnung: Pfand auch auf Eistee-Dose

Halle/MZ. - Mit Beginn des nächsten Monats soll die Leergutabgabe leichter werden. Jeder Laden, der Getränke in Dosen oder Einwegflaschen aus Kunststoff oder Glas verkauft, muss alle pfandpflichtigen Verpackungen zurücknehmen. Ausgenommen sind Packungen für Milch, Säfte und Wein. Eine Galgenfrist gilt für kleine Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern. Sie dürfen die Rücknahme noch auf die Getränkemarken beschränken, die sie im Sortiment führen. Je Dose oder Flasche bekommen die Kunden 25 Cent ausgezahlt.
"Der Verbraucher wird es künftig einfacher haben, aber ganz verschwinden wird die Verwirrung noch nicht", kommentiert Martina Angelus, Umweltberaterin bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, das neue Pfandsystem. So sei zwar begrüßenswert, dass die Einwegverpackungen nun auch dort zurückgenommen werden müssen, wo sie nicht gekauft worden sind, aber es gebe noch zu viele Ausnahmen.
So gelte die Pfandpflicht vom 1. Mai an zwar nicht bloß für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, sondern auch für kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke wie Eistee oder für alkoholische Mischgetränke. "Aber beispielsweise, dass Fruchtsäfte außen vor bleiben oder immer noch zwischen Einweg und Mehrweg unterschieden wird, bleibt unübersichtlich", meint die Umweltberaterin. Unbequem empfinden viele Verbraucher den neuen Trend zur Automatisierung der Leergut- annahme in Kaufhallen. Vor allem ältere Menschen trauern der Kassiererin nach, die die Flaschen abzählte.
Die neuen Automaten erkennen nach Herstellerangaben genau, ob es für die eingeworfene Flasche Pfand gibt: Nachdem die Flasche in die Eingabeöffnung gelegt und von dort zu einer Erkennungseinheit befördert wurde, wird sie abgescannt und gewogen. Form und Gewicht werden mit Informationen abgeglichen, die auf einem Computer abgelegt sind. Außerdem wird die Flasche so gedreht, dass der aufgedruckte Barcode lesbar ist.
Nur wenn alle Informationen übereinstimmen, wird die Flasche akzeptiert. Grundsätzlich, so das Bundesumweltministerium, muss Leergut ein Pfandkennzeichen aufweisen, damit nicht auch Verpackungen aus dem pfandfreien Ausland eingetauscht werden können.
"Anhand des Barcodes können in Systemen von Wincor Nixdorf die rund 1 600 derzeit in Deutschland gängigen Flaschentypen sicher identifiziert werden", sagt Unternehmenssprecher Andreas Bruck. Hat der Automat eine Flasche erkannt und akzeptiert, wird ein Bon mit einem Barcode ausgedruckt, der alle Daten über den Vorgang beinhaltet. Gleichzeitig registriert der Computer im Rücknahmesystem diesen Vorgang und sendet eine Information darüber an das Kassensystem des Supermarktes. Dort scannt die Kassiererin den Bon ab und zahlt das Pfandgeld aus. Der Kassencomputer verhindert auf diese Weise, dass der Bon mehrfach benutzt werden kann.
Mehr im Internet unter www.dpg-pfandsystem.de