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"Pseudo-Verbraucherschutz"  Musterfeststellungsklage gegen VW: Umwelthilfe spricht von "Pseudo-Verbraucherschutz"

Von Stefan Sauer 13.09.2018, 12:31
Die Besitzer hatten auf die mehrfache Aufforderung zum Update der Motorsteuerung nicht reagiert. (Symbolbild)
Die Besitzer hatten auf die mehrfache Aufforderung zum Update der Motorsteuerung nicht reagiert. (Symbolbild) dpa

Berlin - Am Mittwoch hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen gemeinsam mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen VW angekündigt, um bis zu elf Millionen dieselgeschädigten VW-Kunden in Deutschland zu ihrem Recht zu verhelfen. Noch ist das Instrument der Musterfeststellungklage nicht in Kraft - dies geschieht Anfang November -, schon regt sich Kritik an dem neuen Rechtsweg.

Die Musterfeststellungsklage werde wegen der komplizierten und langwierigen Verfahren weitgehend  wirkungslos bleiben, prophezeien Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Aktionsbündnis Gerechtigkeit im VW-Abgasskandal. Das neue Recht ermögliche es dem Autobauer, die vielen Einzelverfahren, die in einem zweiten Schritt notwendig sind, schlicht und einfach auszusitzen: Also jeden einzelnen Kunden einzeln vor die Wand fahren zu lassen. „Pseudo-Verbraucherschutz“ nennt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch den neuen Klageweg.

Entschädigungsbeträge werden nicht festgelegt

Die Kritik richtet sich vor allem dagegen, dass Gerichte in Musterfeststellungsverfahren zwar Verantwortlichkeiten benennen und grundsätzlich Schadensersatzforderungen als berechtigt anerkennen können. Entschädigungsbeträge werden aber nicht festgelegt, weder für den einzelnen Geschädigten noch in der Summe. Verbraucher müssen ihre Ansprüche stattdessen im Anschluss individuell nochmals vor Gericht geltend machen.

 Das kostet Geld, Nerven und vor allem  Zeit, zumal das deutsche Rechtswesen mit Einzelklagen einiger Millionen abgasgeschädigter VW-Kunden hoffnungslos überlastet wäre. An die Stelle einiger großer und aufsehenerregender Prozesse, in denen unter den Augen der Öffentlichkeit betroffene Verbraucher mit Sammelklagen ihre Ansprüche geltend machen könnten, tritt eine Unzahl kleinster Verfahren, die sich unbeachtet über Jahre hinziehen. Das schreckt ab.

Vorbild USA?

Und liegt damit nach Ansicht der Kritiker im Interesse der Unternehmen: Keine Öffentlichkeit, kein Imageverlust, vergleichsweise geringe Entschädigungssummen – perfekt. Für weitaus wirksamer halten DUH und Aktionsbündnis Sammel- oder Gruppenklagen, wie sie in den USA und einigen europäischen Ländern üblich sind.

Hierbei wird nicht nur die Schuldfrage geklärt, sondern auch die Höhe eventuell fälliger Entschädigungen.  Ein solcher Verfahrensweg spare Zeit, verringere Risiken und Kosten für den einzelnen Kläger, sorge für mehr Transparenz und übe so enormen Druck auf die Konzerne aus.

„Der einzige Weg“

„Das Recht der amerikanischen Verbraucher, gemeinsam in Gruppenklagen ihre Interessen gegen die Hersteller vor Gericht durchzusetzen, ist der einzige Weg, um die Menschen vor dem Betrug der Autobauer zu schützen“, befand der Gründer der US-Verbraucherschutzorganisation Consumer Watchdog, Harvey Rosenfield, 2016. Er sollte Recht behalten:  7,4 Milliarden US-Dollar zahlte VW an US-Kunden, die manipulierte Dieselfahrzeuge gekauft hatten.

Die Organisation hatte bereits 2012 falsche Verbrauchsangaben der Autohersteller Kia und Hyundai aufgedeckt. Die koreanischen Unternehmen hatten seinerzeit 300 Millionen Dollar Strafe gezahlt, die amerikanische Umweltbehörde EPA verschärfte daraufhin Testverfahren und Prüfungen, der Abgasskandal kam ins Rollen.

EU-Kommission könnte sich einschalten

Dass Sammelklagen in Deutschland zuweilen als Teil einer wenig erstrebenswerten „Klage-Industrie“ wahrgenommen werden, ist laut DUH-Chef Resch der erfolgreichen Lobbyarbeit der Großunternehmen geschuldet: Man warnt vor „amerikanischen Verhältnissen“, um sich selbst zu schützen. In Wahrheit sei ein kollektiver Rechtsweg nötiger denn je, um wirksam Druck auf die Konzerne ausüben zu können.

Das sieht die EU-Kommission offenbar ähnlich und will Verbandsklageverfahren „zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ ermöglichen, die auch Entschädigungssummen festsetzen können. Man kann nur viel Erfolg wünschen.