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Mehr Selbstbestimmung für Behinderte: Das Persönliche Budget

Von Stefan Waschatz 27.12.2007, 08:40

Stuttgart/dpa. - Vorgefertigte Pauschalen sollen der Vergangenheit angehören: Mit dem Beginn des neuen Jahres haben Behinderte Anspruch auf das Persönliche Budget. Denn der Bedarf an finanzieller Unterstützung ist von Mensch zu Mensch verschieden.

Und ein selbstbestimmtes Leben zu führen, heißt für die meisten Behinderten auch, gerade so viel Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie sie benötigen. Mit dem Persönlichen Budget erhalten sie die Möglichkeit, ihren Bedarf selbst bemessen und bezahlen zu können.

Mehr Geld gibt es dadurch nicht, und die Höhe des Persönlichen Budgets variiert je nach Hilfsbedürftigkeit. Viele Behinderte bekommen mit der neuen Regelung aber erstmals Geld ausgezahlt, das sie ihren Bedürfnissen gemäß einsetzen können. Sie sind damit nicht auf vordefinierte Angebote angewiesen und können zum Beispiel stärker selbst darüber entscheiden, wer zu welchen Zeiten bei der Pflege und im Haushalt hilft. Damit bringt das Persönliche Budget ihnen mehr Selbstbestimmung, lautet die Einschätzung von Dieter Hillebrand, dem Behindertenbeauftragten des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart.

Denn bisher seien viele Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen relativ schnell in einem Heim untergebracht worden. «Das Persönliche Budget kann hier Brücken zum Leben in der eigenen Wohnung bauen.» Möglicherweise können Behinderte bald auch mit mehr individuellen Angeboten rechnen. Denn mit dem Persönlichen Budget werden sie von eher passiven Hilfeempfängern zu Käufern und Kunden, erläutert Karin Evers-Meyer, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen in Berlin. Dadurch wird ihrer Einschätzung nach Bewegung in den Markt kommen.

Die wichtigste Frage, die sich Betroffene stellen sollten, ist aus Sicht des Sozialverbands VdK in Bonn, ob sie den zusätzlichen Aufwand durch die Verwaltung des Geldes auf sich nehmen können und wollen. «Das kann zum Beispiel bei Menschen mit einer geistigen Behinderung zu Schwierigkeiten führen», sagt die Referentin für Sozialpolitik Verena Weiler. Denn es müssen Angebote verglichen, Hilfen bestellt und Rechnungen bezahlt werden. «Das ist ein Riesenaufwand, den nicht jeder wahrnehmen kann.»

Weiler weist außerdem darauf hin, dass das Persönliche Budget in jedem Fall dafür genutzt werden muss, die erforderlichen Hilfen zu bezahlen. «Ich muss mir im Klaren sein, dass damit eine große Eigenverantwortung verbunden ist.» Möglich ist es nach Weilers Worten aber, dass Angehörige oder gesetzliche Betreuer die Verwaltung des Geldes übernehmen. Vorgesehen sei auch, dass diese «Budgetassistenz» bezahlt wird. Allerdings sei bisher nicht geklärt, wer für die zusätzliche Arbeit zum Beispiel eines gesetzlichen Betreuers aufkommt.

INFO-KASTEN: Wer informiert über das Persönliche Budget?

Betroffene können sich außerdem an das Bürgertelefon des Bundessozialministerium wenden: Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 01805/67 67 15. Das Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte: Telefon: 01805/67 67 16. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland Telefon: 0180/221 66 21

Das Persönliche Budget: Für mehr Selbstbestimmung und Selbständigkeit: www.budget-tour.de

Trägerübergreifendes Persönliches Budget: ww.budget.bmas.ded; www.projekt-persoenliches-budget.de

Paritätisches Kompetenzzentrum Persönliches Budget: www.budget.paritaet.org