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Margarine-Streit Margarine-Streit: Foodwatch verliert im Kampf gegen Becel Pro activ vor Gericht

01.09.2015, 13:01
Margarinepackung der Marke „Becel Pro activ“ in einem Supermarktregal. (Symbolfoto)
Margarinepackung der Marke „Becel Pro activ“ in einem Supermarktregal. (Symbolfoto) dpa Lizenz

Hamburg - Im Streit um die cholesterinsenkende Margarine Becel Pro activ hat die Verbraucherorganisation Foodwatch vor Gericht eine Niederlage erlitten. Der Lebensmittelkonzern Unilever darf das Produkt weiterhin damit bewerben, dass es „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen gebe, wie das Oberlandesgericht Hamburg nach Angaben beider Streitparteien am Dienstag entschied. Foodwatch forderte unterdessen die EU-Kommission zum Einschreiten auf.

„Foodwatch ist der klare Verlierer“

Die Verbraucherorganisation streitet seit Längerem mit Unilever über die Spezial-Margarine und wirft dem Konzern unter anderem eine Verharmlosung von möglichen Nebenwirkungen vor. Die Aussage, wonach es „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen des Produkts gebe, wollte der Verein presserechtlich unterbinden. Damit scheiterte Foodwatch jedoch nun in zweiter Instanz. Den Angaben der Organisation und des Konzerns zufolge werteten die Hamburger Richter die Aussage als Meinungsäußerung.

Unilever warf Foodwatch nach dem Urteil erneut vor, wissenschaftliche Fakten zu ignorieren und die Lebensmittelbranche zu skandalisieren. „Foodwatch ist der klare Verlierer“, befand der Kommunikationsdirektor des Unternehmens, Merlin Koene. Gewonnen hätten die Konsumenten.

Antrag bei EU-Kommission gestellt

Die Verbraucherschützer erklärten, sie würden „sehr wahrscheinlich“ Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Der stellvertretende Foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt bezeichnete die Konsequenz aus dem Urteil als inakzeptabel: „Die Verbraucher sind weder vor Gesundheitsrisiken noch vor irreführenden Aussagen geschützt.“ Weil Unilever seiner Verantwortung nicht gerecht werde, müsse nun die EU-Kommission reagieren. Die Organisation hatte nach eigenen Angaben bereits am Montag bei der Kommission beantragt, Becel Pro activ die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen. Foodwatch führte zur Begründung mehrere Studien an, wonach die Margarine bestimmte schädliche Nebenwirkungen, etwa Ablagerungen in den Gefäßen, hervorrufen könne.

Unilever sprach von einer „PR-Nebelkerze“ und führte seinerseits Studien an, wonach Produkte wie Becel Pro activ „sicher“ seien, den Cholesterinspiegel tatsächlich senkten und damit einen Beitrag leisten könnten, „einen Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu reduzieren“. Der Margarine sind bestimmte Pflanzenstoffe, sogenannte Sterine, zugesetzt, um eine cholesterinsenkende Wirkung zu erzielen. Neben Foodwatch ist das Produkt auch dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Dorn im Auge. Auf eine Klage des vzbv hin stufte das Landgericht Hamburg im April eine Werbeanzeige von Unilever für das Produkt als unzulässig ein. Der Konzern kündigte umgehend Berufung an. (afp)