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Lohnsteuerkarte: Entlastungsbetrag als Freibetrag eintragen

05.08.2010, 07:13

Berlin/dpa. - Nicht nur bei Scheidung, sondern auch beim Tod des Partners, steht dem dann Alleinerziehenden der steuerliche Entlastungsbetrag zu. Darauf weist Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin hin.

Der Betrag liegt zurzeit bei 1308 Euro pro Kalenderjahr. «Der Entlastungsbetrag wird jedoch nur in den Monaten gewährt, in denen der Betreffende tatsächlich allein erziehend war», erklärt die Steuerreferentin. Verstirbt der Partner im Mai, würde der Freibetrag nur in Höhe von 763 Euro gewährt, also nur für sieben von zwölf Monaten.

Normalerweise wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende über die Lohnsteuerklasse II berücksichtigt. Mitunter ist der Wechsel in die Lohnsteuerklasse II aber nicht so schnell möglich oder nicht günstig. In diesem Fall können die Steuerpflichtigen den Entlastungsbetrag als Freibetrag in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und so die monatlichen Steuerabzüge mindern. Voraussetzung ist, dass für das Kind noch Kindergeld beziehungsweise der Kinderfreibetrag gewährt wird.