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Kreditkarten Kreditkarten: Bei Verdacht auf Missbrauch die Bank informieren

Von Sven Appel 28.06.2005, 09:23

Bonn/Hamburg/dpa. - Der Schrecken ist groß, wenn Verbraucher auf ihrer Kreditkartenabrechnung Beträge entdecken, für die sie nicht verantwortlich sind. So haben Betrüger in den USA kürzlich Daten von Millionen Kreditkartenkunden gestohlen und sie zu Geld gemacht.

Dass wie in Amerika dadurch Hausbesitzer zu Obdachlosen werden, ist in Deutschland zwar eher unwahrscheinlich. Doch müssen die Betrogenen auch hier zu Lande schnell handeln. Dann stehen die Chancen nicht schlecht, das Geld zurückzubekommen.

Bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte sollten die Besitzer umgehend die Kartengesellschaft oder die Karten ausgebende Bank benachrichtigen. Sobald die Verlustmeldung eingegangen ist, beschränkt sich die Haftung auf den Selbstbehalt. Wie hoch dieser ausfällt, stehe in den Geschäftsbedingungen, sagt Kerstin Altendorf, Sprecherin des Bundesverbands deutscher Banken in Berlin. Meist liege er bei 50 Euro.

Voraussetzung dafür, dass die Bank den Schaden übernimmt, ist allerdings, dass der Verbraucher mit der Kreditkarte sorgfältig umgegangen ist: Wer die Kreditkarte zum Beispiel im Auto liegen lässt, handelt grob fahrlässig. Das gilt auch für den Fall, dass die Karte zusammen mit der auf einem Zettel vermerkten PIN aufbewahrt wird. Wer es Dieben so einfach macht, muss für den entstandenen Schaden selbst aufkommen.

In dem aus den USA bekannt gewordenen Fall wurden jedoch nicht die Kreditkarten selbst entwendet. Stattdessen waren Hacker in das Computersystem eines Unternehmens eingedrungen, das die Zahlungsvorgänge unter anderem für Mastercard und Visa abwickelt. «In solchen Fällen trifft die Kunden natürlich keine Schuld», sagt Stefanie Siegenthaler, Geldexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Würde so etwas in Deutschland passieren, bekämen die Geprellten ihr Geld demnach wohl zurück. Mastercard Europe mit Sitz in Frankfurt/Main bestätigt, dass Karteninhaber nicht für den Missbrauch haften, der durch den Datendiebstahl verursacht werden könnte.

Aber auch hier ist schnelles Handeln gefragt: Wer entdeckt, dass jemand unberechtigterweise Zahlungen oder Bargeldabhebungen mit der Kredit- oder Maestrokarte vorgenommen hat, ist laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn verpflichtet, sofort die Bank zu benachrichtigen. Hat der Kunde seine Sorgfaltspflichten erfüllt, und trägt er auch sonst keine Mitschuld am Betrug, übernehme die Bank den Schaden abzüglich des Selbstbehalts.

Ein Grund dafür, dass Kreditkartenbesitzer in Deutschland im Betrugsfall nicht gleich Haus und Hof verlieren, liegt darin, dass es sich bei den hier ausgegebenen Karten nicht um «echte» Kreditkarten handelt, mit denen sich auch große Anschaffungen auf Pump finanzieren ließen. In Deutschland wird Stefanie Siegenthaler zufolge am häufigsten die so genannte Charge-Card eingesetzt. Die getätigten Umsätze werden gesammelt und in der Regel einmal pro Monat vom Girokonto abgebucht. Um Unregelmäßigkeiten aufzudecken, sollte man deshalb unbedingt die monatliche Kreditkartenrechnung prüfen.

Bei Verwendung einer «echten» Kreditkarte wird tatsächlich Kredit gewährt. Das bedeutet unter anderem, dass die mit der Karte getätigten Einkäufe in Raten abgestottert werden können. Um Betrügern wenig Spielraum zu geben, könnte man also den Kreditrahmen für die Karte möglichst gering halten, so Siegenthaler. Die Charge-Card orientiere sich an dem für das Girokonto festgelegten Dispositionskredit. Wenn dieser aufgebraucht ist, kann man mit der Karte nicht mehr bezahlen. Auch hier kann der Verbraucher durch eine freiwillige Verringerung des Dispos dem Missbrauch Grenzen setzen.

Dass die Besitzer von Kreditkarten in Deutschland in der gleichen Weise geschädigt werden, wie es jetzt in den USA der Fall gewesen ist, sei zwar nicht zu 100 Prozent auszuschließen, sagt Sonia Hanenberg, Pressereferentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. «Bisher liegen uns jedoch keine Erkenntnisse über entsprechende Sicherheitslücken vor.» Hinzu komme, dass Verbraucher in Deutschland vergleichsweise wenige Daten angeben müssen, wenn sie eine Kreditkarte haben wollen. So etwas wie die Sozialversicherungsnummer des Kunden erfassen die Kreditkarten- Gesellschaften in Deutschland nicht, so Hanenberg.

Potenziell betroffen waren bei dem Hacker-Angriff auf das US- Unternehmen Cardsystems rund 40 Millionen Zahlungskartendaten. Laut Mastercard Europe ist bisher sicher, dass 68 000 Datensätze von Mastercard-Kunden gestohlen wurden. Cardsystems wickelt unter anderem für Mastercard und Visa Kreditkartengeschäfte in den USA ab. Theoretisch könnten auch deutsche Kartenbesitzer betroffen sein, heißt es bei Mastercard - allerdings nur dann, wenn sie mit einer von Cardsystems abgerechneten Kreditkarte Waren oder Dienstleistungen in den USA bezahlt haben.