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Krankenkassen Krankenkassen: Höherer Beitrag nach Fusion

11.07.2003, 17:50

Halle/MZ/gim. - Immer öfter komme es vor, dass Krankenkassen fusionieren, berichtet Verbraucherschützerin Simone Meisel. In der Regel übernimmt eine finanziell stärkere Kasse einen schwächeren Konkurrenten. Häufig geht die übernommene Kasse in der anderen auf und übernimmt auch deren Namen. Leider führen diese Fusionen meistens dazu, dass die Kassen ihren Beitragssatz anheben, zumindest auf das Niveau der bislang teureren der beiden Kassen. Wie üblich erhalten die Versicherten darüber keine besondere Mitteilung, sondern sehen die Erhöhung erst auf ihrem Gehaltszettel. Wer sich dann auf sein Recht zur Sonderkündigung berufen will, wird enttäuscht: Nach Ansicht der Kassen liegt nämlich gar keine Beitragserhöhung vor, sondern ein neu gebildeter Beitrag einer neu entstandenen Kasse, erklärt Meisel. Diese Auffassung wird auch von den Aufsichtsbehörden unterstützt, mit dem Ergebnis, dass Versicherte die teuere Kasse nicht verlassen dürfen.

Und nicht nur das Sonderkündigungsrecht wird verweigert, auch die ordentliche Kündigung wollen diese Kassen erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft in der "neuen" Kasse zulassen. Vorgehensweisen, die das gesetzlich geregelte Wahlrecht der Versicherten ins Leere laufen lassen. Wer die Krankenkasse wechseln möchte, sollte auch deshalb nicht nur die Beitragshöhe zum Maßstab machen, denn man muss eventuell lange mit der Kasse auskommen, meint Meisel.

In einigen Punkten unterscheiden sich aber auch die gesetzlichen Kassen deutlich in ihren Leistungen. Zuzahlungen zu Kuren, Kostenübernahme von Haushaltshilfen, Angebote von alternativen Heilmethoden und Unterschiede beim Kundenservice sind entscheidende Faktoren, die eine Kassenwahl mit bestimmen sollten.