Kontenklärung Kontenklärung: Eile bei DDR-Unterlagen
Halle/MZ. - oWas hängt von der Kontenklärung ab?
Ziel der Kontenklärung ist es, das Versicherungskonto mit allen versicherungsrechtlich und rentenrechtlich relevanten Daten zu vervollständigen. Weist das Konto Lücken in der Versicherungsbiographie auf oder sind Nachweise unvollständig oder fehlen ganz, kann das bei der späteren Rente zu finanziellen Einbußen führen. Durch die Kontenklärung können Versicherte erkennen, ob es in ihrem Versichertenleben noch Nachweisbedarf für irgendwelche Zeiten gibt und sich um die fehlenden Unterlagen kümmern.
oIst dabei ein bestimmter Termin zu beachten?
Vielen Versicherten läuft möglicherweise die Zeit davon. Denn: Alle Arbeitgeber und Rechtsnachfolger von DDR-Betrieben sind nur noch bis zum 31. Dezember 2006 gesetzlich verpflichtet, die alten Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten aufzuheben. Nach diesem Termin können sie vernichtet werden. Es wird dann noch schwerer werden als es jetzt ohnehin schon ist, Verdienstnachweise aus den Jahren vor 1992 zu beschaffen.
oWelche Unterlagen sind für die Kontenklärung wichtig?
Mit dem Antrag müssen alle originalen Versicherungsunterlagen eingereicht werden, aus denen rentenrechtlich relevante Zeiten und Entgelte hervorgehen. Für den Nachweis von Beitragszeiten sind das solche Unterlagen, in denen Beschäftigungszeiten und Verdienste ausgewiesen sind: Sozialversicherungs-Ausweise, Versicherungskarten, Beitragskarten für freiwillig Versicherte, Entgeltbescheinigungen des Arbeitgebers und Ähnliches.
Wichtig sind unter anderem auch: Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Nachweise des Arbeitsamtes über Arbeitslosigkeit, Krankheitsbescheinigungen der Krankenkassen, Ausbildungsnachweise der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung, Lehrzeugnisse, Gesellenbrief, Wehrpass, Vertriebenenausweis. Die Unterlagen können als amtlich bestätigte Kopien eingereicht werden.
oSind Verdienste aus DDR-Zeiten nachzuweisen?
Nachweise über den Bruttoverdienst - zum Beispiel Arbeitsverträge oder Gehaltsbescheinigungen - sind dann erforderlich, wenn bis zum Februar 1971 mehr als 600 Mark pro Monat verdient oder vom März 1971 bis zum Dezember 1976 Beiträge zur Freiwilligen Zusatzversicherung (FZR) gezahlt und mehr als 1 200 Mark pro Monat verdient wurden. Nachweise über den Bruttoverdienst sind außerdem für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder einem Sonderversorgungssystem notwendig.
oFehlende Nachweise - wo kann man sich hinwenden?
Das richtet sich nach der Zeit oder dem Entgelt, das nachgewiesen werden soll. Zunächst wäre es sinnvoll, sich an den ehemaligen Arbeitgeber oder dessen Rechtsnachfolger oder an den Leistungsträger - Krankenkasse, Arbeitsamt, Selbständige an das Finanzamt beziehungsweise an den Steuerberater - zu wenden. Es gibt auch private Firmen, die alte Lohnunterlagen liquidierter Betriebe der DDR aufbewahren und gegen Bezahlung Lohnbescheinigungen erstellen.
oGibt es eine Aufforderung zur Kontenklärung?
Ja. In den vergangenen Jahren sind alle dafür infrage Kommenden von den Rentenversicherungsträgern angeschrieben worden. Wer dennoch keine Post erhalten hat, sollte den Antrag von sich aus stellen. Das kann schriftlich per Post oder per E-Mail geschehen. Die Formulare gibt es in den Renten-Beratungsstellen. Sie werden auf Wunsch aber auch zugeschickt.
Kostenlose Auskünfte gibt es bei den gemeinsamen Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherer. Hier wird auch beim Ausfüllen der Formulare geholfen.
Formulare zur Kontenklärung können bei der LVA-Sachsen-Anhalt telefonisch bestellt werden unter 0345 / 213 1630
Bestellung per E-Mail: