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Konditionen, Ausschlüsse Konditionen, Ausschlüsse: Sechs Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

30.01.2015, 09:53
Ein Arbeitsunfall passiert schnell. Wird jemand dauerhaft berufsunfähig, bringt das oft große finanzielle Probleme mit sich.
Ein Arbeitsunfall passiert schnell. Wird jemand dauerhaft berufsunfähig, bringt das oft große finanzielle Probleme mit sich. dpa-tmn

Wer wegen einer Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, muss mit herben finanziellen Einbußen rechnen. So erhalten etwa alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, bei Berufsunfähigkeit nur noch eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von rund 32 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, wenn sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Die Versorgungslücke bis zur Altersrente schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sechs Tipps zur Suche nach einem guten Vertrag:

1. Konditionen vergleichen

Die Höhe des monatlichen Beitrags richtet sich unter anderem nach der Höhe der Rente, der Vertragslaufzeit, dem Eintrittsalter, dem Beruf und dem Gesundheitszustand. Dabei gilt: Je gesünder der Versicherte ist, umso günstiger seien die Angebote, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Höhe der monatlichen BU-Rente sollte 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommen betragen. Der Vertrag läuft am besten bis zum Renteneintritt. Verbraucherschützer empfehlen, einen separaten Einzelvertrag abzuschließen, keinen gekoppelten Vertrag.

2. Gesundheitsprüfung ehrlich beantworten

Da Krankheit die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit ist, prüfen die Anbieter genau, welche Vorerkrankungen bekannt sind. Wer den Fragebogen zur Gesundheitsprüfung nicht wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet, verwirkt möglicherweise seinen Versicherungsschutz, warnt Una Großmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Wer schon Vorerkrankungen hat, sollte besser eine unverbindliche anonymisierte Risikovoranfrage stellen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift nur für den zuletzt ausgeübten Beruf. Kein Anspruch besteht für den ursprünglichen Ausbildungsberuf, auch wenn er beim Versicherungsabschluss ausgeübt wurde. So urteilte das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az.: 5 U 236/12-28). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass man Anspruch nicht nur für den im Versicherungsschein eingetragenen, sondern auch für den zuletzt ausgeübten Beruf hat.

Zu Beginn seiner Ausbildung schloss der Stuckateur eine Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ab. Nach seiner Ausbildung im Jahr 2005 arbeitet er noch zwei Jahre als Stuckateurgeselle. Seit Mai 2007 war er als Maschinenbediener tätig. Bei einem Motorradunfall im Oktober 2008 erlitt er einen Bruch an der Brustwirbelsäule und musste operiert werden. Laut Attest kann er seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiterhin sechs Stunden und mehr durchführen. Für seinen gelernten Beruf als Stuckateur wäre er zumindest teilweise berufsunfähig. Der Mann verlangte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Vor Gericht hatte er keinen Erfolg. Um Leistungen zu erhalten, müsse er voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig sein, befanden die Richter. Das sei hier jedoch nicht der Fall. Es komme letztlich nur auf den zuletzt ausgeübten Beruf an. Es sei unerheblich, was im Versicherungsvertrag angegeben sei. Schließlich habe er rund anderthalb Jahre als Maschinenbediener gearbeitet. Dies sei der maßgebliche Bezugspunkt.

3. Risikozuschläge besser als Ausschlüsse

Menschen mit Vorerkrankungen empfiehlt Bianca Boss vom Bund der Versicherten, lieber einen Risikozuschlag in Kauf zu nehmen, als einen Teil von der BU-Versicherung auszuklammern.

4. Auf abstrakte Verweisung verzichten

Verbraucher sollten nachteilige Verweisungsklauseln ausschließen, die festlegen, dass die BU-Rente nicht gezahlt wird, wenn der Versicherte theoretisch eine ähnliche Tätigkeit ausüben könnte. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung sollte auch bei der Nachprüfung im Schadensfall gelten.

5. Kurzer Prognosezeitraum

Ist ein Versicherter länger krankgeschrieben und möglicherweise berufsunfähig, muss der Arzt eine Prognose abgeben, wie lange der Patient voraussichtlich nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Im Vertrag sollte dieser Prognosezeitraum maximal sechs Monate betragen, rät Becker-Eiselen.

6. Nachversicherungsgarantie sichern

Oft wählen junge Versicherte bei Vertragsabschluss eine eher niedrige BU-Rente, um die Beiträge gering zu halten. Mit der Nachversicherungsgarantie kann die Rente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden, wenn der Absicherungsbedarf etwa nach der Geburt eines Kindes steigt, erklärt Bianca Boss. (dpa/tmn)

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer langen Krankheit.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer langen Krankheit.
dpa-tmn