Kommentar zu Uber Kommentar zu Uber-Urteil: Signalwirkung für andere Startups

Frankfurt/Main - Das ist eine gute Nachricht für Taxiunternehmen, aber auch für Hoteliers und Gewerkschafter. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit dem vertrackten Thema befasst: Was ist der Fahrdienstvermittler Uber eigentlich? Eine Internetplattform oder ein Taxiunternehmen?
Die Antwort ist enorm wichtig für die gesamte Hightechwelt. Denn eines der erfolgreichsten Geschäftsmodelle der vergangenen Jahre war schlicht, die Vermittlung von Dienstleistungen über Internetplattform zu organisieren. Dabei kam bei Uber Pop heraus, dass die App des US-Startups Fahrten vermittelte, die Privatleute mit Privatautos anbieten. Diese Beförderung war unschlagbar billig, da für die Privatfahrer die Regularien des Taxigewerbes nicht galten.
Das Ende des Taxis wurde schon prophezeit
Es war schon vom Ende des Taxis die Rede. Doch der EuGH hat nun festgestellt, dass Uber-Pop mit dem Taxigewerbe gleichzustellen ist. Gut so. Denn damit wird ein gnadenloser Preiskampf vermieden, der eine hemmungslose Ausbeutung beziehungsweise Selbstausbeutung der Fahrer verhindert.
Mehr noch: Das Urteil dürfte auch Signalwirkung für andere Startups haben. Für Airbnb etwa: die Firma, die Privat-Unterkünfte vermittelt. Müssen sich Anbieter auch nur teilweise an die Regeln des Beherbergungsgewerbes halten, dann schafft das einen faireren Wettbewerb mit Hotels.
Aber auch Kunden werden profitieren: Indem verlässliche Standards definiert werden, was die Qualifikation von Fahrern oder die Qualität von Unterkünften angeht.