Knallkörper an Silvester: Was ist erlaubt, was nicht
Hannover/dpa. - Da die meisten Unfälle beim falschen Gebrauch von Feuerwerkskörpern entstehen, dürfen fast alle Silvester-Knaller nur an Erwachsene verkauft werden, sagt die Polizei.
In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist es nach Auskunft der Polizei grundsätzlich verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen. Das Schießen mit Schreckschusswaffen ist auch zu Silvester nur mit einem Waffenschein erlaubt. Knallkörper dürfen nicht mit Gaspistolen durch die Gegend geschossen werden, warnt die Polizei. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss im Extremfall mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10 000 Euro rechnen.