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Jochen Großmann Jochen Großmann: Bewährungsstrafe für Ex-BER-Technikchef

Von Frederik Bombosch 27.10.2014, 07:17
Ex-BER-Technikchef Jochen Großmann.
Ex-BER-Technikchef Jochen Großmann. dpa Lizenz

Es hätte ein Prozess von einigem Erkenntniswert werden können, stattdessen gab es nur eine Pressemitteilung, verschickt am Montagmorgen von der auf Korruptionsdelikte spezialisierten Staatsanwaltschaft Neuruppin. Darin steht, dass die Strafverfolger ihre Ermittlungen gegen den früheren Technikchef des Hauptstadtflughafens BER, Jochen Großmann, abgeschlossen haben. Das Amtsgericht Cottbus sei ihrem Antrag gefolgt und habe Strafbefehl gegen Großmann erlassen. Das Strafmaß: ein Jahr zur Bewährung, außerdem muss der ehemalige Manager 200 000 Euro an die Landeskasse zahlen. Eine Verhandlung aber bleibt Großmann und seinem früheren Arbeitgeber, der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB), erspart. Er hat den Strafbefehl akzeptiert, dieser ist damit rechtskräftig.

Zuschlag gegen Zahlung

Noch vor wenigen Monaten galt der Ingenieur als Hoffnungsträger an der BER-Baustelle. Der Sachse genoss als Berater das Vertrauen von FBB-Chef Hartmut Mehdorn, sein Unternehmen Gicon war mit mehreren wichtigen Aufträgen betraut. Insbesondere hatte Großmann ein Konzept entwickelt, wie sich die komplexe und bislang nicht funktionsfähige Entrauchungsanlage umbauen ließe. Im Frühjahr 2014 stellte Mehdorn ihn als Technikchef an.

Was er da nicht wusste: Großmann verfolgte am BER seine eigene Agenda. Bereits im Herbst 2013 fädelte er das Geschäft ein, das ihn schließlich seinen Job kostete. Großmann beriet die FBB bei der Vergabe eines Planungsauftrags für die Entrauchungsanlage. Auf eigene Faust nahm er Kontakt auf zu einem Mitarbeiter des global tätigen Ingenieurbüros Arcadis, dessen Angebot am günstigsten war. Er schlug ihm einen Deal vor: Arcadis sollte Großmanns Firma Gicon Aufträge über 470.000 Euro erteilen und die entsprechende Summe auf das Angebot aufschlagen – auch dann noch wäre es mit knapp 1,8 Millionen Euro das niedrigste gewesen. Im Gegenzug würde er sich für die Vergabe des Flughafen-Auftrags an Arcadis einsetzen.

Die Manipulation fiel allerdings auf. Unter anderem sollte Arcadis von Gicon eine Planungssoftware kaufen, die das Unternehmen tatsächlich gar nicht benötigte. Die Controlling-Abteilung wurde aufmerksam, prüfte die Vorgänge und nahm schließlich Kontakt zu Hartmut Mehdorn auf. Er wendete sich nach kurzer Prüfung Ende Mai an die Staatsanwälte. Geld war zu diesem Zeitpunkt noch nicht geflossen.

Staatsanwalt Frank Winter äußerte sich am Montag zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. Er betonte, dass durch den Verzicht auf einen Prozess zwischen Delikt und Strafe nicht einmal ein Jahr vergangen sei. Damit sei der Strafbefehl ein deutliches Signal an mögliche Nachahmungstäter. Wäre es zum Prozess gekommen, dann hätte das Gericht wohl kaum vor 2016 ein Urteil gesprochen, sagte Winter der Berliner Zeitung.

Allerdings bleibt nun auch ungeklärt, wie es überhaupt zu Großmanns Betrugsversuch kommen konnte. Zwar ist es nicht unüblich, dass Kommunen oder Unternehmen bei Ausschreibungen externe Berater hinzuziehen. Dass aber ein Auftragnehmer zum Berater wird, wie in Großmanns Fall, ist unüblich und wurde von Berliner und Brandenburger Landespolitikern scharf kritisiert.

Klage gegen Kündigung

Großmanns wichtigster Beitrag zum BER bleibt übrigens erhalten. Die Entrauchungsanlage soll nach dem von ihm entwickelten Konzept umgebaut werden – allerdings stocken diese Arbeiten offenbar, weshalb Flughafenchef Mehdorn auch in diesem Jahr keinen Eröffnungstermin mehr bekannt geben wird.
Auch die juristische Auseinandersetzung geht weiter. Der frühere Technikchef hat gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Am Mittwoch ist ein Gütetermin am Amtsgericht Cottbus anberaumt.