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In Deutschland In Deutschland: Wie lebt man ohne Krankenversicherung?

08.09.2014, 13:40
Wer keine Krankenversicherung hat, kann sich nicht aussuchen, ob er sich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern lässt.
Wer keine Krankenversicherung hat, kann sich nicht aussuchen, ob er sich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern lässt. dpa-Zentralbild

Etwa 137.000 Menschen leben in Deutschland ganz ohne Krankenversicherung, berichtet das Statistische Bundesamt. Eine von ihnen ist Natalie*, 42 Jahre alt. Bis vor einiger Zeit war sie über ihren Mann abgesichert. „Seit Anfang 2013 bin ich aber geschieden“, berichtet die zweifache Mutter in einem Forum. Als Freiberuflerin verdiene sie höchstens 800 Euro im Monat - zu wenig, um die Krankenversicherung zu zahlen. „Ich habe Angst. Was ist nur, wenn ich schwer krank werde?“, fragt Natalie.

Eigentlich sollte in Deutschland jeder die medizinische Versorgung erhalten, die er benötigt. Trotzdem fallen immer noch viele Bundesbürger durchs Raster. Was passiert, wenn man nicht krankenversichert ist, aber dringend einen Arzt braucht? Darf der einen Kranken einfach abweisen?

Allgemeine Versicherungspflicht

Seit der Gesundheitsreform 2007 gibt es in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Wer versicherungspflichtig ist, wurde genau festgelegt. So müssen unter anderem Arbeitnehmer einer Krankenkasse beitreten, wenn sie mehr als 400 Euro im Monat verdienen und die Jahresarbeits-Entgeltgrenze nicht überschreiten. Diese Grenze ändert sich jährlich und beträgt für das Jahr 2014 53.550 Euro.

Auch Empfänger von Arbeitslosengeld I und Hartz IV sowie Künstler, Rentner und grundsätzlich auch Studenten sind versicherungspflichtig. Darüber hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen die kostenfreie Mitversicherung von nahen Familienangehörigen möglich, also vom Ehepartner bzw. dem eingetragenen Lebenspartner ohne eigenes Einkommen und von Kindern.

Trotz des im August 2013 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ sind immer mehr Versicherte bei ihren gesetzlichen Krankenkassen verschuldet. Im August 2014 schuldeten sie ihren Kassen rund 2,8 Milliarden Euro, zeigt eine Statistik des Bundesversicherungsamtes.

Der Schuldenerlass für Versicherte wird nicht überall positiv aufgenommen: Beitragsschulden werden den Betroffenen nämlich laut Nationaler Armutskonferenz nur erlassen, wenn keine Leistungen der Krankenkassen in Anspruch genommen wurden. Ebenso seien die Mindestbeiträge Selbständiger bzw. ehemals privat Versicherter für viele Menschen mit niedrigen Einkommen unbezahlbar. So liege der Mindestbeitrag für Selbständige in der gesetzlichen Krankenkasse bei ca. 300 Euro pro Monat.

Wer nicht unter diese Regelung fällt, ist versicherungsfrei. Das sind zum Beispiel geringfügig Beschäftigte oder Selbstständige bzw. Arbeitnehmer, die mehr als 53.550 Euro verdienen. Versicherungsfreiheit bedeutet aber nicht, dass man sich nicht krankenversichern muss. Die betroffenen Personen müssen sich dann vielmehr zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden.

Nicht versichert – was nun?

Trotz der Versicherungspflicht gibt es Zehntausende in Deutschland, die zum Teil seit Jahren nicht krankenversichert sind. Da aber hier niemand ohne Krankenversicherung leben soll, werden diese Personen von der Versicherung, bei der sie zuletzt waren (GKV oder PKV) rückversichert, sobald sie den Versicherungsschutz beantragen. Wer noch nie krankenversichert war, wird der Versicherung aufgrund seines ausgeübten Berufs zugeordnet. Beispielsweise wird ein Angestellter danach von der GKV abgesichert.

Die fälligen Beträge werden – sofern man sich nicht bis Ende 2013 bei der Versicherung gemeldet hat – als Beitragsschulden zurückverlangt, wenn auch zumeist nicht in voller Höhe. Darüber hinaus verjähren diese Beitragsschulden nach vier Jahren. Dabei gilt: Weder die PKV noch die GKV dürfen den Vertragsschluss ablehnen, einen Anspruch auf Versicherungsschutz hat in Deutschland schließlich jeder. Das gilt auch, wenn der Nichtversicherte etwa chronisch krank ist und es hohe Behandlungskosten gibt.

Tipp der Verbraucherzentrale Hamburg: „Melden Sie sich bald bei der Krankenkasse oder Krankenversicherung, der Sie zuletzt angehört haben. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zugehören: Gehen Sie zunächst zu einer gesetzlichen Krankenkasse.“

Dürfen Ärzte Nichtversicherte abweisen?

Ein Arzt darf die Behandlung nur in begründeten Fällen ablehnen. Das ist der Fall, wenn er bereits so viele Patienten hat, dass er eine hochwertige medizinische Versorgung nicht mehr gewährleisten könnte. Laut Bundesmantelvertrag für Ärzte dürfte er sogar die Behandlung eines volljährigen Versicherten zunächst ablehnen, wenn der seine Versichertenkarte nicht vorlegt und nicht akut behandelt werden muss. Diese Grundsätze gelten auch für Nichtversicherte.

Allein wegen der fehlenden Versicherung darf eine Behandlung vom Arzt allerdings nicht abgelehnt werden – vor allem nicht, wenn der Patient eindeutig behandelt werden muss.

Umsonst muss der Arzt in diesem Fall aber nicht arbeiten: Kann der Patient innerhalb von zehn Tagen nach dem ersten Arztbesuch keine Gesundheitskarte vorlegen bzw. den Versicherungsschutz auch anderweitig nicht nachweisen, darf der Arzt eine Vergütung fordern. Die richtet sich nach der Gebührenordnung für Mediziner – der Nichtversicherte wird also wie ein Privatpatient behandelt.

Hier können somit horrende Kosten auf einen Nichtversicherten zukommen – schließlich muss er sämtliche Kosten aus der eigenen Tasche zahlen. Wäre der Patient dagegen versichert und die Behandlung eine Kassenleistung, hätte seine Krankenkasse die Kosten für ihn übernommen.

Gastautorin Sandra Voigt ist Assessorin und Redakteurin bei anwalt.de.

*Name geändert.

Wie zahle ich meine Medikamente? Vor dieser Frage stehen Menschen ohne Krankenversicherung. Besonders häufig nicht versichert sind Selbstständige und Erwerbslose.
Wie zahle ich meine Medikamente? Vor dieser Frage stehen Menschen ohne Krankenversicherung. Besonders häufig nicht versichert sind Selbstständige und Erwerbslose.
imago/McPHOTO Lizenz
Jeder, der einmal gesetzlich bei einer Krankenkasse versichert war, ist verpflichtet, wieder einen Krankenschutz abzuschließen.
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imago/Rainer Unkel Lizenz
Trotz der Pflicht zur Krankenversicherung ist nicht jeder Mensch automatisch versichert.
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dpa-Zentralbild