Iban-Nummer ist bei Überweisungen ab Februar Pflicht Iban-Nummer ist bei Überweisungen ab Februar Pflicht: Der Countdown läuft

Frankfurt (Main) - Die Tage von Kontonummer und Bankleitzahl sind endgültig gezählt. Ab 1. Februar, in rund zwei Wochen also, müssen private Kunden bei allen Überweisungen und Lastschriften in Euro zwingend die Iban (International Bank Account Number) benutzen. Damit endet die Schonfrist für Verbraucher, denn Unternehmen und Vereine müssen ihren bargeldlosen Zahlverkehr bereits seit August 2014 ausschließlich nach dem europäischen Verfahren Sepa (Single Euro Payments Area) abwickeln. Bei bereits bestehenden Daueraufträgen müssen Bankkunden nichts unternehmen. Nur wer einen neuen Auftrag einrichtet, muss dafür ab Februar ebenfalls zwingend die Iban nutzen.
Meist ist die eigene Iban schon seit einer ganzen Weile auf Bankauszügen vermerkt. Auch auf der Girocard ist sie zu finden, und im Online-Banking wird sie angezeigt. Die Iban besteht aus 22 Stellen. Für deutsche Bankkunden beginnt die Iban mit DE, es folgen zwei Prüfziffern, um Zahlendreher zu verhindern, dahinter kommen die altbekannte Bankleitzahl und Kontonummer. Ist eine Kontonummer kürzer als zehn Stellen, werden ihr Nullen vorangestellt.
Bisher hätten Banken Überweisungsaufträge, die nicht korrekt ausgefüllt waren, aus Kulanz korrigiert und die Überweisung ausgeführt, sagte Anja Maultzsch von der Postbank. Nach Ablauf der Sepa-Übergangsfrist werde dies nicht mehr möglich sein: „Das bedeutet, dass falsch ausgefüllte Überweisungsbelege nicht ausgeführt werden.“ Für Kunden könne das unangenehme Folgen haben und Zusatzkosten bringen, wenn Mahngebühren oder Verzugszinsen drohten, weil eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wurde. Im Vorteil sei, wer sein Konto online führe. Denn der könne Bankverbindungen abspeichern und beim nächsten Mal mit einem Klick aufrufen: „Tippfehler sind damit ausgeschlossen.“
Die Deutsche Bundesbank zweifelte wenige Wochen vor der Iban-Pflicht an einer komplett reibungsfreien Umstellung. Zwar hätten sich die allermeisten Bürger längst an die lange Iban gewöhnt. „Aber eine kleine Minderheit hält immer noch an der alten Kontonummer fest“, sagte Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele. Er befürchte Probleme insbesondere bei Älteren oder bei Menschen, die etwa aus Sicherheitsgründen kein Online-Banking nutzen. „Die Banken dürfen nicht weiter konvertieren. Sie müssen Überweisungsträger mit der alten Kontonummer zurückgeben.“ Ob sie sich in der Praxis aber tatsächlich an dieses Verbot halten, wenn betagte Kunden Schwierigkeiten haben, ist offen.
Erschwerend kommt aus Thieles Sicht hinzu, dass vor allem kleinere Betriebe bei ihren Rechnungen für die Kunden die Aufteilung der Iban in Vierer-Blöcke nicht nutzten und damit die Lesbarkeit verbessern: „Das würde das Verfahren ganz schön vereinfachen.“ (dpa/afp)