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Keine Entlastung für Mieter Hohe Mietpreise: Regierung begräbt Pläne für Mietrecht-Reform

Von Thorsten Knuf 22.05.2017, 12:20

Berlin - Die rot-schwarze Bundesregierung hat ihre Pläne für eine weitere Reform des Mietrechts offiziell begraben. „Das Gesetzgebungsverfahren kann in dieser Legislaturperiode nicht zum Abschluss gebracht werden“, heißt es in einer Antwort des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion.

Damit rückt eine finanzielle Entlastung der Mieterhaushalte in Deutschland erneut in weite Ferne. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte vor mehr als einem Jahr den anderen Ressorts einen Vorschlag  für eine  zweite Mietrechtsnovelle zugeleitet. Unter anderem sollte es dabei um verbraucherfreundliche Änderungen am Mietspiegel und bei der Modernisierungsumlage gehen.

Mit der ersten Novelle hatte Schwarz-Rot im Jahr 2015 die umstrittene Mietpreisbremse sowie das Bestellerprinzip für Makler eingeführt. Seitdem gibt es eine Obergrenze für Mieterhöhungen bei Neuverträgen. Außerdem muss diejenige Vertragspartei den Makler bezahlen, die ihn bestellt. Eine weitere Novelle war zwischen von Union und SPD fest  vereinbart. Sie scheiterte jetzt aber an Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Partnern.

„Keine mieterfreundliche Politik“

Der grüne Wohnungsbau-Experte Chris Kühn kritisierte die Unentschlossenheit der Koalition. Das Thema werde jetzt auf die nächste Wahlperiode verschoben, um im Wahlkampf große Versprechungen machen zu können, sagte Kühn. „Die Erfahrung zeigt aber: Unter einer CDU-geführten Bundesregierung wird es keine mieterfreundliche Politik in Deutschland geben.“

Eine Verschärfung der umstrittenen Mietpreisbremse war nicht Teil des Gesetzesvorschlags aus dem Hause Maas, der Minister hatte sich in der Vergangenheit jedoch offen dafür gezeigt.

Mietpreisbremse zieht nicht

In der Antwort auf die kleine Anfrage der Grünen musste die Bundesregierung jetzt einräumen, dass die Preisbremse den Anstieg der Mieten bislang nicht spürbar dämpft. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein: So stiegen die Mieten nach Einführung des Instruments schneller als in den Jahren zuvor.  Von 2015 bis 2016 kletterten die durchschnittlichen Angebotsmieten in Deutschland um 36 Cent je Quadratmeter. Von 2014 bis 2015 hatte der durchschnittliche Anstieg noch bei 23 Cent gelegen.

Das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse war im Sommer 2015 in Kraft getreten. Die Länder können seitdem Kommunen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten identifizieren. Dort dürfen Vermieter bei Neuvermietungen einer Wohnung nur noch einen Mietzins verlangen, der maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Neubauten und grundlegend sanierte Objekte sind davon aber ausgenommen.

Lag die bisherige Miete bereits über der genannten Grenze, dürfen die Vermieter weiter die alte Summe fordern. Da die Eigentümer aber nicht verpflichtet sind, die Vormiete bekanntzugeben,  lässt sich die Preisbremse leicht umgehen. Die Mietspreisbremse gilt bereit in mehr als 313 Kommunen – darunter auch in Großstädten wie Berlin, Hamburg, München, Köln oder Frankfurt am Main.