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Gewinnwarnung: Unternehmen muss informieren

12.07.2007, 08:00

Berlin/dpa. - Unternehmen sind zu einer solchen unverzüglichen Mitteilung von Gewinnwarnungen gesetzlich verpflichtet. Das bestätigt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Durch eine Gewinnwarnung gibt ein börsennotiertes Unternehmen bekannt, dass es einen erwarteten Gewinn nicht erreichen wird. Dabei handelt es sich um eine Nachricht, die Insiderinformationen entspricht. Indem die Information als Ad Hoc-Mitteilung allen Marktteilnehmern zur Verfügung gestellt wird, sollen Insidergeschäfte verhindert werden.

Börsennotierte Unternehmen prognostizieren üblicherweise zu Beginn eines Geschäftsjahres oder eines Quartals ihre Gewinnerwartungen. Treten Umstände ein, die diese Prognose als zu hoch erscheinen lassen, muss die Geschäftsleitung des Unternehmens diese Informationen öffentlich machen und eine Gewinnwarnung herausgeben. Die Gewinnwarnung wird den Angaben zufolge sowohl den Börsen als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermittelt und über Nachrichtendienste verbreitet.

Unter Umständen kann es bei solchen Mitteilungen zu Kursaussetzungen an den Börsen kommen. Ein niedriger als erwartet ausfallender Gewinn führt bei Unternehmen üblicherweise zu sinkenden Aktienkursen. Durch die Mitteilung soll gewährleistet werden, dass Anleger und Märkte über die gleichen kursrelevanten Informationen verfügen wie das Unternehmen, so der Bankenverband.