Gesetzliche Krankenkassen Gesetzliche Krankenkassen: Wechsel kann sich auszahlen

Halle/MZ. - Die teuersten aller für Sachsen-Anhalt 88 geöffneten Krankenkassen (Stand per 13. Januar 2003) sind derzeit die Mitteldeutsche BKK mit einem Beitragssatz von 15,3 Prozent sowie die IKK Bremen / Bremerhaven, die Deutsche Angestellten Krankenkasse und die Hamburg Münchner mit je 15,2 Prozent. Im Gegensatz dazu liegen die BKK Esanelle und die Taunus BKK mit einem Beitragssatz von 11,9 Prozent an der Spitze der günstigsten bundesweit geöffneten Kassen, damit auch am günstigsten für Sachsen-Anhalt.
Angesichts dieses Gefälles überlegen von Erhöhungen Betroffene einen Wechsel ihrer Krankenkasse. "Nicht zu Unrecht", meint Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Er nennt Beispiele: Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 1 000 Euro schlägt die Krankenversicherung bei der beitragsgünstigsten Krankenkasse mit 119 Euro zu Buche, die je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden müssen. Dagegen beträgt der monatliche Beitrag bei der ungünstigsten Krankenkasse 153 Euro. Die Beitragsdifferenz zwischen beiden beläuft sich monatlich auf 34 Euro. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen also je 17 Euro mehr bezahlen beziehungsweise können diese Summe sparen. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1 500 Euro müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einem Beitragssatz von 11,9 Prozent monatlich je 89,25 Euro verauslagen. Beträgt der Beitragssatz 15,3 Prozent, sind das monatlich je 114,75 Euro. Die Differenz, die von Arbeitnehmer und Arbeitgeber monatlich mehr beziehungsweise weniger zu bezahlen ist, beträgt 25,50 Euro.
Versicherte, die ihre Beiträge in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 3 450 Euro abführen, müssen mit einer monatlichen Differenz von 58,65 Euro, die je von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen ist, rechnen - Beitragssätze von 11,9 und 15,3 Prozent wie in den vorherigen Beispielen vorausgesetzt.
Wer einen Wechsel seiner Krankenkasse erwägt, braucht sich wegen möglicher Leistungsunterschiede keine Sorgen zu machen. 95 Prozent der Leistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetz her festgelegt, also gleich. Allerdings gibt es in einigen Leistungsbereichen, etwa bei der Erstattung von alternativen Heilmethoden, Unterschiede, die individuell wichtig sein können. Wird darauf Wert gelegt, sollte man sich danach vor dem Wechsel bei der künftigen Kasse erkundigen. Insofern sollte der Beitragssatz nicht alleiniges Auswahlkriterium für einen Kassenwechsel sein, so der Verbraucherschützer. Auch der Service, sprich Öffnungszeiten, die Anzahl der Geschäftsstellen und eine schnelle Erreichbarkeit sollten ins Kalkül gezogen werden.
Versicherte, die auf Grund einer Beitragserhöhung im Januar kündigen wollen, können nach dem Reglement zum 1. April des Jahres neues Mitglied einer Krankenkasse sein. Kretzschmar rät, die Kündigung möglichst mit Einschreiben / Rückschreiben an die bisherige Krankenkasse zu schicken. Diese versende daraufhin die Kündigungs- und Mitgliedschaftsbestätigung an den Versicherten. Letztere müsse der neu zu wählenden Krankenkasse vorgelegt werden.
Wichtig ist zudem, dass der Arbeitgeber rechtzeitig vor Beginn der neuen Mitgliedschaft die entsprechende Bescheinigung von der Krankenkasse erhält. Anderenfalls wird die Kündigung bei der alten Krankenkasse unwirksam. Versicherte bleiben dann automatisch Mitglied ihrer bisherigen Kasse.
Unabhängig von Alter und Gesundheitszustand kann jede am Wohn- beziehungsweise Beschäftigungsort geöffnete Krankenkasse gewählt werden. Das sind sowohl die Ortskranken-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen sowie Innungskrankenkassen. Für Sachsen-Anhalt sind zur Zeit insgesamt 88 Krankenkassen geöffnet (siehe Tabelle).
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, nach einer Kündigung der bisherigen Krankenkasse im Januar 2003 erst im Februar oder Anfang März eine neue Krankenkasse zu wählen. Auch wenn der Gesetzgeber den Krankenkassen eine Beitragserhöhung für dieses Jahr untersagt habe, könne diese nicht ausgeschlossen werden. Versicherte seien zudem gut beraten, wenn sie sich bei der Kasse ihrer Wahl erkundigten, ob kürzlich eine Beitragssatz-Erhöhung erfolgte oder in absehbarer Zeit vorgesehen ist.
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gibt es für 2,50 Euro eine ständig aktualisierte Liste mit den Beitragssätzen der für Sachsen-Anhalt relevanten gesetzlichen Krankenkassen