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Geld vom Staat: Wer welche Riester-Zulagen erhält

Von Thorsten Wiese 14.01.2010, 08:35

Luxemburg/Berlin/dpa. - Sie soll helfen, die Rentenlücke kommender Generationen zu stopfen: die Riester-Rente. Dabei gibt der Staat Geld dazu, wenn Vorsorgesparer in einen zertifizierten Vertrag zur Altersvorsorge einzahlen.

Doch nicht jeder hat ein Recht auf die Zuschüsse. Aber es tut sich etwas: In den kommenden Monaten wird der Kreis der Bezugsberechtigten erweitert. Wer hat künftig Ansprüche? Ein Überblick.

Leben im Ausland: So muss die Bundesregierung auf Druck der Europäischen Union (EU) auch deutsche Arbeitnehmer fördern, die nicht in Deutschland leben - sogenannte Grenzarbeitnehmer. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hat dem deutschen Staat unter anderem diesen Auftrag gegeben (Rechtssache: C-269/07). Sie arbeiten in Deutschland und zahlen auch hier in die Sozialversicherung ein. Da sie aber nicht in der Bundesrepublik wohnen, zahlen sie ihre Einkommensteuer aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens im Ausland. Sie fallen daher bislang aus der Regelung heraus. Laut dem Bundesjustizministerium betrifft das etwa Deutsche, die in Frankreich oder Österreich leben.

Grundsätzliches: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf die Riester-Zulage, wenn sie in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlen. «Arbeitnehmer» bedeutet vor dem Gesetz, dass alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar förderberechtigt sind, sofern sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Auch Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose und Eltern in Elternzeit gehören dazu, ebenso Beamte und Soldaten.

Ferner können all jene Selbstständige riestern, die wenige oder keine Mitarbeiter haben und kraft Gesetzes Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen und «durch deren Arbeit außerdem keine Gewinne erwirtschaftet werden», erklärt ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung in Berlin. So sollen zum Beispiel auch Hebammen oder Fischer als Selbstständige den Schutz der Rentenversicherung in Anspruch nehmen können. «Dazu kommen Selbstständige, die sich dazu entscheiden, freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen» - auch sie können dann riestern. Der größte Teil wolle das nur eben nicht, zeige die Erfahrung, und sorge ausschließlich privat vor.

Die zertifizierten Verträge, die sie besparen, können eine Rentenversicherung sein, ein Fondssparplan oder ein Banksparplan. Die vierte Variante ist seit etwas mehr als einem Jahr der «Wohn-Riester» - dahinter verbergen sich geförderte Sparprodukte für den Immobilienerwerb. Das Produkt muss aber ein Riester-Produkt sein, sonst gibt es keine Zulagen. Dazu kommt, dass die vollen Zulagen nur an jene gehen, die mindestens vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen einzahlen. Hinter diesem Satz steckt eine komplizierte Rechnung: So sind vier Prozent eines durchschnittlichen Jahreseinkommens - 30 000 Euro - genau 1200 Euro.

Zulagen: Der Arbeitnehmer muss aber nicht 1200 Euro im Jahr oder 100 Euro im Monat sparen - von den 1200 Euro werden zunächst die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr und die Zulagen für mögliche Kinder abgezogen (in der Regel 185 Euro pro Kind, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro pro Jahr und Kind). Und Berufseinsteiger erhalten einen zusätzlichen Bonus: Wer vor der Vollendung des 25. Lebensjahres einen Riester-Vertrag abschließt, erhält zur Grundzulage im ersten Jahr einmalig 200 Euro hinzu. All diese Zulagen werden abgezogen - der Betrag unter dem Strich ist selbst pro Jahr einzuzahlen, damit die vollen Zulagen fließen. Er ist also in Wirklichkeit geringer als vier Prozent des eigenen Einkommens.

Wer weniger einzahlt, erhält nur entsprechend anteilige Zulagen. Und wer ein sehr geringes oder gar kein Einkommen hat, zahlt den jährlichen Mindestbetrag von 60 Euro - also 5 Euro im Monat, erklärt die Initiative Altersvorsorge macht Schule in Berlin, ein Zusammenschluss von Rentenversicherung, Bundesregierung und Verbraucherschützern.

Sparer sollten nach Empfehlung von Verbraucherschützern nicht vom Etikett «Riester» auf ein gutes Produkt schließen. Eine Untersuchung der Universität Bamberg zeigte jüngst, dass viele Riester-Angebote hinsichtlich Kosten und Transparenz unzureichend sind. Kunden erhalten häufig wenig Informationen darüber, welche Beträge genau von ihren Einzahlungen für Gebühren auf der Strecke bleiben. Das richtige Produkt zu finden, sei schwer - von einem funktionierenden Markt kann dem Fazit der Forscher zufolge weniger die Rede sein, «eher von einer Lotterie».