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Illegale Gebühren Gebühren: Aufschläge für Karten-Zahlung sind seit Januar verboten

Von Jan-Felix Jasch 04.02.2018, 12:57
Ob online oder im Geschäft: Das Zahlen mit Karte darf keinen Aufschlag mehr kosten.
Ob online oder im Geschäft: Das Zahlen mit Karte darf keinen Aufschlag mehr kosten. dpa

Berlin - Wer in den vergangenen Wochen einen Flug gebucht und diesen mit Kreditkarte bezahlt hat, musste dafür keine Gebühren zahlen. Denn Händler und Dienstleister dürfen für solche Transaktionen keinen Aufschlag mehr verlangen.

Das gleiche gilt bei Bezahlung per Girocard, Überweisung oder Lastschrift. Der Bundestag hatte im Sommer 2017 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das Mitte Januar in Kraft trat, um eine EU-Richtlinie durchzusetzen. Es gilt gleichermaßen in Geschäften wie bei Online-Käufen.

Problemfall: Reiseanbieter

Das Problem ist, dass sich einige Anbieter nicht daran halten. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte angekündigt, die Umsetzung scharf überwachen zu wollen – und eine Beschwerdestelle eingerichtet, wo Kunden Verstöße melden können. Seit dem 13. Januar – der Tag, an dem das Gesetz in Kraft trat – habe man mehr als 100 Beschwerden erhalten, sagt Peter Breun-Goerke, Rechtsanwalt und einer der Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale.

Bei den Einsendungen lässt sich bereits eine Tendenz erkennen: „Die meisten Beschwerden richten sich gegen die Reise- und Ticketingbranche“, sagte Breun-Goerke. Trifft eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale ein, konfrontiert der Anwalt die entsprechende Firma zunächst mit Belegen; daher ist es wichtig, dass Kunden diese mitschicken. Er setzt eine Frist, in der das Unternehmen bestätigen soll, dass die Gebühren abgeschafft werden. Geschieht das nicht, folgt eine Abmahnung oder sogar der Gang vor ein Gericht.

Kontroversen gibt es außerdem in der Taxibranche: In verschiedenen Städten erheben die Fahrer weiterhin Gebühren bei Kartenzahlungen. Das wurde auch der Wettbewerbszentrale zugetragen. Dort ist man der Meinung, dass diese Kosten nicht erhoben werden dürften. „Das hat auch das Justizministerium schon deutlich gemacht“, sagte Breun-Goerke. Leszek Nadolski, Vorsitzender der Innung des Berliner Taxigewerbes, sagt jedoch, dass man keine Wahl habe und Kunden weiterhin 1,50 Euro mehr zahlen lassen müsse. „Unsere Preise sind durch die Taxitarifordnung bestimmt.“ Diese Ordnung wird von der jeweiligen Gemeinde erlassen. Daher werde der Zuschlag nicht überall erhoben. Aber auch in Köln, Düsseldorf oder Essen müssen Kunden mehr zahlen.

Laut Breun-Goerke habe die Stadt Köln den Taxiunternehmen bereits mitgeteilt, dass der Zuschlag nicht erhoben werden dürfe. Außerdem wolle man die Tarifordnung anpassen. Das fordern auch Nadolski und der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband: „Die Bundesregierung muss für Klarheit zu sorgen und die entsprechenden Regelungen aus den Taxitarifordnungen streichen oder eine neue Ordnung ohne Kreditkartengebühr erlassen.“ Auf Anfrage dieser Zeitung teilte der Berliner Senat für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit, dass man den Zuschlag ebenfalls abschaffen wolle. Er passe nicht mehr in eine Zeit, in der bargeldloses Zahlen gang und gäbe sei. Zurzeit laufe jedoch ein Verfahren – ein Taxiunternehmen hatte gegen die Pflicht geklagt, elektronische Zahlungen akzeptieren zu müssen. Der Senat prüft, ob dieses Verfahren abgewartet werden muss oder ob der Zuschlag schon zuvor entfallen kann.

Gebührenfreie Onlineshops

Klar ist die gesetzliche Regelung bei Onlineshops, die sich im Ausland befinden. „Sobald die Domain auf »de« endet und das Angebot sich an deutsche Kunden richtet, gilt auch deutsches Recht“, sagte Breun-Goerke. Dabei sei egal, wo sich der Sitz des Unternehmens befinde. Probleme könne es höchstens bei der Zustellung etwaiger Klageschriften geben. „Eine Zustellung ist zwar in den allermeisten Staaten möglich.“ Breun-Goerke appelliert an die Verbraucher: „Wer aufgefordert wird, Zuschläge zu bezahlen, sollte woanders kaufen.“

Elektronische Bezahldienste wie Paypal sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen. Allerdings hat das Unternehmen am 9. Januar seine Nutzungsbedingungen geändert. Dort heißt es: „Sie sind als Händler nicht berechtigt, ein Zahlungsmittelentgelt für die Nutzung der Paypal-Services als Zahlungsmethode zu erheben.“ Auf Nachfrage präzisiert Paypal: „Das gilt für alle deutschen Händler, deren rechtliche Beziehung zu Paypal über die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind.“

Es gibt also Ausnahmen. Zum Beispiel die Lufthansa oder die Deutsche Bahn. Die Bahn erhebt weiter Zahlungsmittelentgelte, wenn Paypal genutzt wird – ab einem Wert von 50 Euro und mit einer Staffelung zwischen 50 Cent und drei Euro. Betroffen sind ausschließlich innerdeutsche Fahrten. Die Bahn wähnt sich im Recht, da sie ein besonderes Vertragsverhältnis mit Paypal geschlossen habe, das Vorrang gegenüber deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen genieße. Paypal erklärte auf Anfrage, dass man zu Vertraulichkeit verpflichtet sei und die Beziehungen zu einzelnen Unternehmen nicht kommentieren könne.

Hier Beschwerden melden: www.wettbewerbszentrale.de