Fußballfan vom Dauerkarten-Bezug ausgeschlossen
Mainz/dpa. - Ein Fußballverein darf einen Zuschauer vom Bezug einer Dauerkarte ausschließen, wenn dieser die Tickets im Internet versteigert hat. Diese Entscheidung traf das Landgericht Mainz in einem Urteil.
Nach Meinung der Richter hat der Verein ein berechtigtes Interesse daran, aus Sicherheitsgründen den Verkauf von Dauerkarten zu kontrollieren. Das sei ihm bei einer unkontrollierten Weitergabe der Tickets unmöglich (Urteil vom 20.6.2007 - Az.: 3 S 220/06).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Fußballfans gegen den 1. FSV Mainz 05 ab. Der Verein hatte den Kläger vom Bezug von Dauerkarten ausgeschlossen, nachdem dieser solche Tickets im Internet zu einem Preis von 153 Euro versteigert hatte. Der Verein verwies auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Weiterverkauf im Internet ausdrücklich untersagt sei. Der Kläger meinte dagegen, die entsprechende Klausel benachteiligte ihn unverhältnismäßig und sei daher nichtig. Denn der Verein dürfe keinen Einfluss darauf nehmen, was er mit ordnungsgemäß erworbenen Tickets tue.
Das Landgericht Mainz befand hingegen, die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sei wirksam. Die Sicherheitsinteressen des Vereins hätten Vorrang vor den finanziellen Interessen des Käufers.