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Frontal 21 Frontal 21: Reporterin Birte Meier verklagt ZDF, weil sie weniger verdient als männliche Kollegen

Von Christine Dankbar 08.12.2016, 09:27
Vor Gericht konnte sich die ZDF-Reporterin nicht gegen ihren Sender durchsetzen.
Vor Gericht konnte sich die ZDF-Reporterin nicht gegen ihren Sender durchsetzen. imago stock&people

Berlin - Der Raum 513 im Berliner Arbeitsgericht ist eher schlicht eingerichtet. Einfache Holztische für Richter, Kläger und Beklagte, ein paar Sitzreihen für die Zuschauer - das war's. Doch für viele, die hier Mittwochvormittag Platz nahmen, war das alles andere als ein Routine-Tag.

Zum ersten Mal in seiner Geschichte wird das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) wegen Diskriminierung und ungleicher Bezahlung von Mann und Frau verklagt.

Er hat netto mehr als sie brutto

Die ZDF-Reporterin Birte Meier zog vor Gericht, weil sie festgestellt hat, dass sie weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Erheblich weniger: Im Gespräch mit einem mittlerweile pensionierten Kollegen stellte sich heraus, dass er netto mehr erhält als sie brutto. Meier sollte das nicht hinnehmen und ist damit eine von ganz wenigen Frauen in Deutschland, die diesen Schritt wagen. Der Verlauf der Verhandlung gab einen gewissen Eindruck, woran das liegen mag.

Auch für Birte Meier, die für das Magazin "Frontal 21" investigative Themen recherchiert und produziert, war es offenbar keine leichte Entscheidung. Über mehrere Jahre hatte sie versucht, das Thema gütlich zur regeln, ohne Erfolg. Nun dürfte ihr Fall in die Geschichte der deutschen Justiz eingehen. Denn ihr Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge argumentiert nicht nur mit den deutschen Antidiskriminierungsgesetz, sondern fährt schwere Geschütze aus dem Europarecht auf.

Umfangreiche Klage

Mehr als 500 Seiten umfassen die Schriftsätze, die er beim Arbeitsgericht dazu eingereicht hat - ein Umstand, den Arbeitsrichter Michael Ernst mehrfach eher säuerlich betonte. Er habe sie alle gelesen, betonte er im Gespräch mit dem Anwalt der Klägerin: "Ich weiß aber nicht, ob ich alles verstanden habe." Hans-Georg Kluge erläuterte ihm die europäischen Normen, auf die er seine Klagebegründung stützt. Denn die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes ist bereits sehr viel weiter als die der deutschen Gerichte, vor der sich ja erst eine Handvoll Frauen zu klagen trauten.

Laut europäischer Rechtsprechung muss für die Gleichbehandlung von Mann und Frau in Entgeltfragen ein sogenannter Job-to-Job-Vergleich angestellt werden. Das heißt, es werden die reinen Tätigkeiten verglichen. Sind sie gleichwertig, darf die Frau nicht geringer entlohnt werden.

Der Richter ist verwirrt

Diese Argumentation machte den Arbeitsrichter schlicht fassungslos. "Wo bleibt denn da die Vertragsfreiheit", fragte er. Es könne ja sein, dass Männer schlicht härter verhandelten und aus diesem Grund die besseren Einkünfte erzielten. Als er der kinderlosen Klägerin vorhielt, dass ja auch Schwangerschaften der Grund für ein geringeres Einkommen sein könnten, murrten die Zuhörerinnen im Saal lautstark. "Willkommen im Mittelalter", rief eine von ihnen und schrammte damit knapp an einem Ordnungsgeld vorbei. "Es gibt nicht nur schwarz und weiß", belehrte der Richter die "Damen auf den billigen Plätzen". Auch wenn es eine Tatsache sei, dass Männer mehr verdienten, müsse erst noch bewiesen werden, dass es sich dabei auch um eine Diskriminierung handelt.

Gesetzesnovelle geplant

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat jüngst einen Referentenentwurf vorgelegt, in dem ebenfalls ausdrücklich auf europäische Normen verwiesen wird und die Klagen von Frauen auf gleiche Entlohnung vereinfacht werden sollen. Es sieht einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte vor. Frauen (und auch Männer), die sich bezüglich der Bezahlung ungerecht behandelt fühlen, können Auskunft darüber verlangen, was die die Kollegen verdienen. Allerdings gilt dies erst für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten. Frauen in kleineren Firmen müssen sich weiterhin an den Betriebsrat wenden.

Das ZDF will die renitente Kollegin loswerden

Auch Birte Meier wird das Gesetz nichts nutzen. Wenn es in Kraft tritt, arbeitet sie womöglich gar nicht mehr beim ZDF. Dessen Anwalt möchte gerne einen Vergleich schließen, der beinhaltetet, dass die renitente Reporterin ihren Job bei Frontal 21 aufgibt. Für Arbeitsrichter Michael Ernst ist das durchaus eine zufriedenstellende Option. Er erlebe das in mehr als 90 Prozent aller Fälle, erklärte er. "Selbst wenn die Angestellten Recht bekommen, ist das Arbeitsverhältnis hinterher doch zu belastet, um es fortzusetzen." Es sieht ganz danach auch als ob in Deutschland der Preis für gleiche Bezahlung vor allem für die Klägerinnen noch sehr hoch ist.

Sollte kein Vergleich zustandekommen, wird das Gericht am 1. Februar über die Klage urteilen.