Frage & Antwort Frage & Antwort: Neue Regeln für Steuerhinterzieher

Berlin - Die Finanzminister der Länder haben am Freitag auf ihrer Konferenz in Stralsund verschärfte Regeln für die straffreie Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung beschlossen. Diese sollen nach derzeitigen Planungen ab dem kommenden Jahr gelten. Hier die wichtigsten Details.
Wird es weiterhin die strafbefreiende Selbstanzeige geben?
Ja. Die Finanzminister der Länder wollen dieses Instrument erhalten, weil sie von den Selbstanzeigen durch höhere Einnahmen profitieren. Viele Fälle von Steuerhinterziehung, so das Argument, blieben ansonsten unentdeckt. Nach Angaben des hessischen Finanzministers Thomas Schäfer (CDU) spülten Selbstanzeigen dem Staat seit 2010 Einnahmen von rund drei Milliarden Euro in den Kassen.
Ist die Strafbefreiung nach einer Selbstanzeige nicht ungerecht gegenüber den ehrlichen Steuerzahlern?
Das kann man so sehen. Aber es muss folgendes beachtet werden: Im allgemeinen deutschen Strafrecht gilt der „nemo tenetur“- Grundsatz, wonach sich niemand selbst belasten muss. Hingegen ist man steuerrechtlich auch dann zur Auskunft verpflichtet, wenn man sich dadurch der Begehung einer Straftat bezichtigen muss. Die Strafbefreiung nach einer Selbstanzeige soll hier einen Ausgleich schaffen.
Welche Regeln gelten bisher in Deutschland, um nach einem Steuerdelikt straffrei auszugehen?
Derzeit ist die Selbstanzeige nur gültig, wenn der Betroffene für den Zeitraum von fünf Jahren alle hinterzogenen Steuern vollständig angibt. In sehr schweren Fällen gelten zehn Jahre. Dabei kommt es auf die Höhe der hinterzogenen Steuern an und auf die Umstände des Einzelfalls. Generell gilt derzeit, dass auf den hinterzogenen Betrag ab einer Summe von 50 000 Euro ein Strafzuschlag von fünf Prozent gezahlt werden muss. Hinzu kommen die bei Steuerzahlungen üblichen Verzugszinsen von sechs Prozent pro Jahr.
Was soll geändert werden?
Die Verjährungsfrist wird generell auf zehn Jahre angehoben, die Frist gilt also künftig auch bei minder schweren Fällen. Zudem wird es teurer für den Steuerhinterzieher, sich ehrlich zu machen. Denn der Strafzuschlag wird gestaffelt erhöht. Ab einer hinterzogenen Summe von 25 000 Euro werden 10 Prozent fällig werden, ab 100 000 Euro 15 Prozent und ab einem Hinterziehungsbetrag von einer Million Euro 20 Prozent. Hinzu kommen wie bisher die Verzugszinsen von sechs Prozent. Sie müssen anders als bisher sofort gezahlt werden, um in den Genuss der Straffreiheit zu kommen.
Wie soll der Beschluss der Minister in die Praxis umgesetzt werden?
An den Verhandlungen waren auch Vertreter des Bundesfinanzministeriums beteiligt. Der Staatssekretär im Finanzministerium, Johannes Geismann, kündigte am Freitag in Stralsund an, dass noch vor der Sommerpause ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vorlegt werde. Das Gesetz soll dann zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt werden.
Kommt das Gesetz tatsächlich so, wie es jetzt beschlossen wurde?
Das ist unklar. Die Unions-Bundestagsfraktion lobte die Einigung nicht uneingeschränkt. Ohne in Details zu gehen forderte sie, die Selbstanzeige müsse weiterhin handhabbar bleiben. Vor allem die Auswirkungen auf die Wirtschaft wolle man sich nun genau anschauen, heiß es. Hintergrund ist, dass die strengeren Regeln auch Unternehmen treffen könnten, die im normalen Geschäftsbetrieb Steueranmeldungen korrigieren müssen. Dieses wird vom Fiskus in der Regel auch als Selbstanzeige gewertet. Eine Verschärfung könnte daher hier Probleme verursachen.