Ferienwohnung vermieten: Steuerliche Aspekte beachten
Berlin/dpa. - Käufer und Besitzer einer Ferienwohnung sollten Experten zufolge immer auch die steuerlichen Aspekte im Auge haben. Das gelte besondere dann, wenn das Domizil zeitweise oder ständig vermietet wird, erläutert die Bundessteuerberaterkammer in Berlin.
Wird die Wohnung ausschließlich vermietet, kann der Besitzer die anteiligen Unterhaltskosten steuerlich geltend machen. Auch werden zunächst eintretende Verluste problemlos anerkannt, so die Experten.
Komplizierter wird es den Angaben zufolge, wenn die Ferienwohnung sowohl vermietet als auch selbst genutzt wird. Dann müsse sich innerhalb eines geeigneten Prognosezeitraums, der mit etwa 30 Jahren veranschlagt werde, ein Gesamtüberschuss ergeben. Auf dieser Grundlage entschieden die Finanzämter, ob sie entstandene Verluste steuerlich anerkennen oder die Vermietung als reine «Liebhaberei» einschätzen. In diesem Fall könnten alle Kosten im Zusammenhang mit der Ferienwohnung nicht steuerlich geltend gemacht werden.