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Fehlbuchungen Fehlbuchungen: Wenn das Geld die falschen Wege geht

11.04.2002, 10:07

Berlin/München/dpa. - Groß ist der Ärger, wenn Überweisungenfehlerhaft abgewickelt werden. Wird ein falscher Betrag angewiesenoder landet die Summe auf dem falschen Konto, muss schnell gehandelt werden. Wer seine Kontobelege stets unachtsam in die Ecke geworfenhat, kann ohne Zahlungsnachweise nur schwer Licht insBuchungsdickicht bringen.

«Die Beweislast liegt bei denjenigen, der etwas zurückhaben will,also beim Kunden», erläutert Markus Saller, Jurist bei derVerbraucherzentrale Bayern in München. «Deswegen sollte man alleÜberweisungsdurchschläge und Kontoauszüge aufheben.» Denn ein Kontozu führen, ist nichts anderes als ein Vertrag mit dem Geldinstitut.Kommt es zu Problemen, kann die Bank mit Recht erwarten, dass derKunde seine Belege archiviert hat.

«Fehlerhaften Überweisungen hat der Kunde meist selbstverschuldet, indem er undeutlich schreibt, die falsche Zahl einträgtoder sich vertippt», weiß Stefanie Pallasch von der StiftungWarentest in Berlin. «Die Fehlerquote beim maschinellen Leseverfahrenliegt unter einem Prozent», bestätigt Berhard Grolik von derStadtsparkasse München. Wenn beim Telefonbanking ein Kunde undeutlichspreche oder ein handschriftlicher Auftrag unleserlich ausgefüllt seiund per Hand eingetippt werden müsse, könnten auch den MitarbeiternFehler unterlaufen.

«Wenn man selbst merkt, einen falschen Betrag angewiesen zu haben,sollte man sich sofort bei seiner Bank melden», empfiehlt Grolik.Falls das Geld noch nicht beim Empfänger gutgeschrieben sei, könnedas Institut den Auftrag vielleicht noch rückgängig machen. Bei dermaschinellen Bearbeitung dauere eine Überweisung allerdings in derRegel nicht länger als einen Tag. Ist das Geld schon auf dem Kontodes Empfängers angekommen, sind auch der Bank die Hände gebunden. DerEmpfänger muss seine Ansprüche jetzt gegenüber dem Empfänger geltendmachen.

Die Fälle, in denen der Auftraggeber seinen Fehler selbst nochschnell genug merkt, sind eher selten. Meistens ist es dereigentliche Empfänger, der sein Geld nicht bekommt und sich nacheinigen Wochen meldet. Ärgerlich sind auch die Fälle, in denen beiselbst erteilten Lastschrifteneinzügen ein zu hoher oder nichtnachvollziehbarer Betrag abgebucht wird. Hier gilt immerhin dieRegel, dass sich Lastschriften innerhalb von sechs Wochen rückgängigmachen lassen. «Der Vertrag zwischen Kunden und Unternehmen bleibtnatürlich trotzdem bestehen», erklärt Stefanie Pallasch. «Man mussdie Sache natürlich regeln.»

Ist der Fehler im ersten Gespräch mit der Bank nichtnachvollziehbar, sollte in jedem Fall weiter nachgeforscht werden.«Der Kunde hat das Recht auf einen Nachforschungsantrag», erklärtStephanie Pallasch. Die Bearbeitung dieser Anträge kann mitunterjedoch mehrere Wochen dauern. «Man muss den Banken zugute halten,dass angesichts der maschinellen Abfertigung die Wege oft wirklichschwer nachzuvollziehen sind», weiß die Finanzexpertin der StiftungWarentest.

«Wenn sich herausstellt, dass es tatsächlich ein Fehler der Bankwar, dann hat man natürlich Schadensersatzanspruch», sagt MarkusSaller. Dies gilt etwa für Zinsausfälle - aber auch für den eigenenZahlungsverzug und zusätzliche Ausgaben in Form von Mahngebühren.

Gelingt eine Einigung mit dem Geldinstitut nicht, kann derGeschädigte sich immer noch an die Beschwerdestelle desBundesverbands der Banken (BVB) in Berlin wenden. Dieser bietet einfür die Kunden kostenloses Schlichtungsverfahren an. NeutraleOmbudsmänner, in der Regel pensionierte Richter, überprüfen den Fall.Ihr Urteil ist für die Banken verpflichtend, sofern es sich um einenBetrag unter 5000 Euro handelt. Für den Kunden gilt das nicht. Sollteer mit dem Schiedsspruch des Ombudsmann nicht einverstanden sein,kann er immer noch vor Gericht ziehen.

Informationen: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband derBanken (BVB), Postfach 040307, 10062 Berlin (Internet:http://www.bvb.de).