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Fahrrad-Versicherung Fahrrad-Versicherung: Vollkasko für den Drahtesel

Von Sandra Hoffmann 02.05.2003, 17:00

Halle/MZ. - "Es gibt zwei Möglichkeiten, sein Fahrrad zu versichern", sagt Bettina Cibulski von der Bundesgeschäftsstelle des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. "Entweder kann es im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert werden, oder es wird eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen." Der Einschluss des Fahrrads in die Hausratversicherung lohne sich für alle, die bereits eine solche Police besitzen. Ob und wie das Fahrrad dort abgesichert ist, hängt vom individuellen Vertrag ab. "Fahrräder sind nicht immer automatisch mitversichert, da sollte erst einmal in die Bedingungen geguckt werden", warnt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bezieht die Police Räder nicht mit ein, kann der Schutz meist günstig zugekauft werden: "Es fällt normalerweise nur ein kleiner Aufschlag auf die Versicherungsgebühr an, der je nach Anbieter variieren kann", so Cibulski.

Neben den geringen Kosten sei es ein großer Vorteil der Hausratversicherung, dass der Schutz für alle zum Haushalt gehörenden Fahrräder gilt. "Eine spezielle Fahrradversicherung kann dagegen nur für ein Fahrrad abgeschlossen werden", erklärt Cibulski.

Wie viel für eine derartige Police pro Jahr gezahlt werden muss, richtet sich nach dem Versicherungswert. Dieser ist im Normalfall vom Zeitwert des Fahrrads abhängig. Nach GDV-Angaben beträgt der Versicherungsbeitrag jährlich rund zehn Prozent der Versicherungssumme - bei einer Versicherungssumme von beispielsweise 1 000 Euro beliefen sich die Beiträge also auf rund 100 Euro.

Im Vergleich zur Hausratversicherung sind das verhältnismäßig hohe Kosten. "Eine spezielle Fahrradversicherung lohnt sich eigentlich nur für Leute, die ein sehr wertvolles Fahrrad haben", rät deshalb auch Hedwig Telkamp von der Verbraucherzentrale Bayern.

Allerdings springt die Fahrradversicherung nicht nur bei Diebstahl ein. Gezahlt wird nach Angaben des GDV in der Regel auch, wenn das Rad bei einem Brand, durch Blitzschlag, einen Unfall oder beim Transport beschädigt wird. Wie bei Autos könne eine Fahrradpolice als Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Im Rahmen der Hausratversicherung wird dagegen üblicherweise nur bei Diebstahl der Schaden beglichen. Und selbst dann gehen Versicherte oft leer aus. "Man ist gut beraten, sich rechtzeitig im Kleingedruckten gut über die Auflagen und Bedingungen zu informieren", warnt Verbraucherschützerin Telkamp.

Um den Schaden ersetzt zu bekommen, muss das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls ausreichend gesichert gewesen sein. "Am besten wird es an einen festen Gegenstand wie einen Laternenpfahl angeschlossen", so Cibulski. Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens sollte es zudem in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt werden, ansonsten muss die Versicherung nicht zahlen. Eine Ausnahme sei es, wenn das Rad in diesem Zeitraum noch benutzt wurde - wenn es zum Beispiel vor dem Kino abgestellt wurde, um nach der Vorstellung damit nach Hause zu fahren. "Um sein Geld von der Versicherung zu kriegen, muss der Diebstahl auf jeden Fall bei der Polizei angezeigt werden", so die Expertin. Drei Wochen später müsse der Bestohlene außerdem zum Fundbüro gehen und sich dort bescheinigen lassen, dass das Fahrrad nicht wieder aufgetaucht ist.