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Experte erklärt Experte erklärt: Einmal Psychotherapie nie mehr Berufsunfähigkeitsversicherung?

Von Gesa Schölgens 24.09.2015, 15:05
Probleme tauchen auf, wenn bereits psychisch Erkrankte eine BU abschließen wollen. Sie müssen damit rechnen, dass ihr Antrag abgelehnt wird.
Probleme tauchen auf, wenn bereits psychisch Erkrankte eine BU abschließen wollen. Sie müssen damit rechnen, dass ihr Antrag abgelehnt wird. dpa Lizenz

In den USA geht fast jeder zum Psychotherapeuten – und redet offen darüber. In Deutschland haben es Patienten mit psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout immer noch schwer. Diskriminiert werden sie nicht nur am Arbeitsmarkt – auch beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gibt es häufig Probleme. Denn psychische Probleme sind ein Hauptgrund dafür, dass Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

In der Regel erfolgt eine genaue Gesundheitsprüfung, wenn man vor Vertragsabschluss bereits psychotherapeutisch behandelt wurde und dies beim Antrag angegeben hat. „Ein Abschluss ist tatsächlich schwierig bis unmöglich, wenn man den Fragebogen der Versicherer ehrlich beantwortet“, weiß der unabhängige Versicherungsberater Detlef Lülsdorf aus Köln. Denn die Risikoprüfer der Versicherungen schauen bei chronischen Erkrankungen genau hin und fragen bei den behandelnden Ärzten nach. Angegeben werden müssen psychische Krankheiten aus den vergangenen fünf bis zehn Jahren.

Wie so oft kommt es aber auf den jeweiligen Fall an, ob man die Versicherung bekommt oder nicht. „Im Grunde lässt sich keine pauschale Aussage treffen“, so Lülsdorf. Wenn jemand beispielsweise den Tod eines Angehörigen verarbeiten muss und die Behandlung nach wenigen Therapiestunden abgeschlossen ist, kann die Versicherung dies anders bewerten, als wenn eine schwere Depression besteht.

„Versicherer bewerten im Rahmen der Antragsprüfung das Risiko, welches sie dem Kunden bei Vertragsschluss abnehmen würden. Die Anzahl der Sitzungen hat keinen Einfluss darauf, ob eine Therapie bei den Gesundheitsfragen angegeben werden muss“, sagt eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ausschlaggebend sei nur die aktuelle gesundheitliche Verfassung des Antragstellers bzw. die Prognose zur weiteren Entwicklung der Krankheit. Die Frage nach dem Grund werde, wie auch bei anderen Krankheiten wie beispielsweise Herzinfarkt, nicht gestellt.

Sollten Patienten eine Therapie lieber privat bezahlen?

Generell heißt es: Wo kein Kläger, da kein Richter. Allerdings rät Versicherungsexperte Lülsdorf davon ab, therapeutische Sitzungen zu verschweigen. „Das kann nach hinten losgehen, denn juristisch betrachtet ist das dann gelogen.“ Kommt heraus, dass eine Therapie privat bezahlt oder im Ausland durchgeführt wurde, kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Auch wenn man unabsichtlich eine Therapie verschweige, könne das Folgen haben.

Bei manchen Verträgen ist ein Leistungsausschluss einer psychischen Erkrankung möglich. Die Versicherung leistet dann keine BU-Rente, wenn der Versicherte aufgrund psychischer Probleme berufsunfähig wird. Allerdings ist dies für Versicherer oft ein Einfallstor: Zum Beispiel wird eventuell geprüft, ob ein Bandscheibenvorfall psychische Ursachen hat. „Viele psychische Erkrankungen gehen mit körperlichen Leiden einher oder können diese auslösen“, erklärt der GDV. Die Herausforderung für die Versichererungsunternehmen liege dabei darin, die Ursachen für die Berufsunfähigkeit sauber zu trennen.

Auch kann ein Risikozuschlag infrage kommen – welcher allerdings den Beitrag für die Versicherung erhöht.

Welche Alternativen haben Betroffene überhaupt zur BU?

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn ein Versicherter in keinem Job mehr arbeiten kann. Für viele Berufe ist sie oft der einzige private Invaliditätsschutz. Diese Police ist eine preiswertere Alternative zur BU, und man kann sie oft auch ohne Einschränkungen abschließen, obwohl man eine Psychotherapie absolviert hat. Eine Erwerbsunfähigkeitspolice zahlt immer nur die versicherte Monatsrente bei Feststellung der Erwerbsunfähigkeit. Allerdings gibt es von der Versicherung erst im schlimmsten Fall Geld – sie bietet also einen geringeren Schutz als die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der GDV nennt zudem die Funktionsinvaliditätsversicherung, die Dread-Disease-Versicherung oder die Grundfähigkeitsversicherung als preiswerte Alternativen zur BU.

Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, Gruppentarife ohne Gesundheitsprüfung anzubieten – „das dient auch der Mitarbeiterbindung“, so Lülsdorf. Diese BU gilt in der Regel für Gruppen von fünf bis zehn Mitarbeitern. Allerdings müssen die Rahmenbedingungen genau geklärt werden – zum Beispiel die Frage, ob der Vertrag bei einem Jobwechsel mitgenommen werden kann.

Risiko ist den Versicherern in vielen Fällen zu hoch

Es stellt sich die Frage: Welchen Sinn hat eine BU überhaupt noch, wenn (chronische) Erkrankungen immer mehr Menschen davon abhalten, eine solche Versicherung abzuschließen? Warum wird es nicht von den Versicherern belohnt, wenn sich Patienten rechtzeitig behandeln lassen und sich nicht scheuen, eine Therapie zu machen?

Der GDV erklärt die Ablehnung mit einem zu hohen Risiko für das Versichertenkollektiv: „Um die übrigen Versicherungsnehmer zu schützen, kann der Versicherer in Einzelfällen tatsächlich keinen Versicherungsschutz anbieten.“

Zwar würden psychische Erkrankungen von den Versicherern grundsätzlich genauso behandelt wie physische Erkrankungen. Bei psychischen Erkrankungen sei aber die Einschätzung des Risikos deutlich erschwert: „Eine jüngst durchgeführte weltweite Untersuchung hat ergeben, dass es derzeit noch keine medizinischen Langzeitdaten zum Behandlungserfolg und Krankheitsverlauf bei psychotherapeutisch behandelten Patienten gibt“, so der GDV. Versicherer seien jedoch mehrere Jahrzehnte an das Angebot gebunden, das sie einem Kunden heute unterbreiteten. (mit dpa-Material)

Die Bildergalerie zeigt, welche Policen sinnvoll sind: