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Ex-Frau darf gemeinsame Wohnung nicht allein vermieten

04.01.2008, 10:12

Saarbrücken/dpa. - Eine geschiedene Frau darf eine auch ihrem Ex-Mann gehörende Wohnung nicht ohne dessen Zustimmung vermieten. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken.

Der Mietvertrag sei daher unwirksam, so dass der Mieter auf Verlangen des Ex-Mannes wieder ausziehen müsse (Az.: 8 W 143/07-27). Das Gericht verwehrte mit seinem Beschluss, der in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlicht wurde, einem Mieter die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Dieser wollte sich gegen die Klage eines Wohnungseigentümers wehren, der ihn zum Auszug aus der Wohnung aufgefordert hatte. Die Ex-Frau des Mannes hatte die Räume ohne dessen Wissen vermietet.

Das OLG sah für den Mieter keine Aussicht, sich erfolgreich gegen die Forderung des Vermieters durchzusetzen. Da diesem die Wohnung zur Hälfte gehöre, könne eine Vermietung nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Der Mieter hätte daher in jedem Fall die Ehefrau um einen Nachweis bitten müssen, dass sie auch in Vollmacht ihres geschiedenen Mannes den Mietvertrag unterschreibe.