Erneuerbare-Energien-Gesetz Erneuerbare-Energien-Gesetz: Was sich beim EEG alles ändert

Berlin - Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) tritt am 1. August in Kraft. Nach langem Gezerre sind beim wichtigsten Werkzeug der Energiewende eine ganze Reihe von Stellschrauben verändert worden. Wie die Änderungen tatsächlich auf den Energiemarkt wirken, wagen auch Experten nicht mehr zu prognostizieren – dafür ist das neue EEG zu komplex. Fest steht allerdings, dass die einst von Energieminister Sigmar Gabriel versprochene massive Entlastung der Bürger nicht eintritt. Wir erläutern die entscheidenden Punkte.
Was ist das Hauptmerkmal des neuen EEG?
Für Vertreter der Branche der Erneuerbaren gibt es zwei herausragende Eigenschaften: Bestimmungen werden in vielen Fällen erheblich komplexer und der Ausbau von Sonnen-, Wind- und Bioenergie wird gebremst. Energieminister Gabriel bewertet das Gleiche aus einer ganz anderen Perspektive und spricht davon „dass die gefährliche Kostendynamik“ nun gebrochen werde.
Wie hängen gebremster Ausbau und geringere Kosten zusammen?
Das Grundprinzip des EEG ist, dass Wind- oder Sonnenstromerzeuger ihre Energie in die Netze einspeisen. Dafür erhalten sie eine über 20 Jahre garantierte Vergütung. Der Strom wird von den Netzbetreibern an der Börse verkauft. Die Erlöse dafür liegen deutlich unter den gesetzlich festlegten Einspeisevergütungen. Die Differenz wird von den Stromkunden bestritten. Diese zahlen eine EEG-Umlage. Ihre Höhe ist in den vergangenen Jahren massiv gestiegen – das ist die Kostendynamik, die Gabriel meint. Derzeit liegt die Umlage bei 6,24 Cent pro Kilowattstunde, macht also im Schnitt schon fast ein Fünftel des Strompreises aus.
Wie wird sich die Umlage in den nächsten Jahren entwickeln?
Längerfristige Prognosen sind extrem schwer. Experten vom Öko-Institut gehen davon aus, dass die Umlage im nächsten und im übernächsten Jahr leicht sinken könnte. Da kommen verschiedene Faktoren zusammen. Für die Umlage gibt es eine Art Konto. Da die Abgabe in der Vergangenheit zu knapp berechnet war, fallen in diesem Jahr Nachzahlungen an. Die werden im nächsten Jahr nicht mehr nötig werden, das entlastet das Konto. Ein zweiter Faktor ist schlicht, wie häufig die Sonne in diesem Sommer scheint. Die Vergütungen für Sonnenstrom belasten das Umlagekonto enorm, sie liegen im Schnitt noch immer bei etwa 30 Cent pro Kilowattstunde. Viele wolkenlose Tage führen deshalb dazu, dass das EEG-Konto stark belastet wird, was sich im nächsten Jahr bemerkbar machen könnte. Eine weitere wichtige Rolle spielen zudem Privilegien für die Industrie.
Was hat es mit den Privilegien auf sich?
Unternehmen, die viel Strom verbrauchen, können sich weitgehend von der Umlage befreien lassen. Das hat bislang rund fünf Milliarden Euro jährlich ausgemacht – die fünf Milliarden mussten auf alle, die die Umlage noch zahlen, verteilt werden. Gabriel hatte ursprünglich versprochen, diese Summe auf vier Milliarden zu drücken. Nun läuft es darauf hinaus, dass sie bei rund fünf Milliarden stabilisiert werden soll. Aber die Bestimmungen für die Befreiungen werden geändert. Künftig sollen auch energieintensive Unternehmen einen Teil der Umlage zahlen, dafür können aber mehr Firmen von den Befreiungen profitieren. Anfangs waren die Befreiungen vor allem für die Chemie-, Kunststoff- und Papierindustrie sowie für Stahl- und Aluminiumerzeuger gedacht. Nun gelten die Ausnahmen für 219 Branchen. Dazu zählen Schlachtbetriebe, Pelzwarenherstellen oder Urananreicherungsanlagen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, was sich für die Erzeuger ändert und wer vom Abbremsen des Ausbaus profitiert.
Was ändert sich bei den Vergütungen für die Erzeuger von Ökostrom?
Die Vergütungen für Windstrom an Land, der wichtigsten erneuerbare Energieform, werden etwa um 15 bis 25 Prozent gesenkt – abhängig vom Standort. Es werden künftig noch 4,9 bis 8,9 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Bei der Photovoltaik, dem zweiten Standbein des Ökostroms, gibt es ebenfalls weitere Senkungen. Derzeit werden noch zwischen 8,8 und 13,1 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Weitere Absenkungen sind vorgegeben. Die Höhe hängt vom Zubau neuer Anlagen in den zurückliegenden zwölf Monaten ab. Als sogenannter Zielkorridor gelten für Wind- und Sonnenenergie 2500 Megawatt. Je höher die Überschreitung dieses Wertes ist, umso stärker fällt die Absenkung der Vergütungen aus. Kommt umgekehrt weniger neue Kapazität als die 2500 Megawatt hinzu, werden die Sätze weniger stark abgesenkt. Das soll den Zubau steuern und damit auch die Belastung des EEG-Kontos verringern.
Wer profitiert noch vom Abbremsen des Ausbaus der Erneuerbaren?
Indirekt profitieren die Betreiber konventioneller Kraftwerke davon. Da sind vor allem die großen Energiekonzerne, aber auch Stadtwerke. Werden weniger Windkraft- und Solaranlagen gebaut, wachsen die Überkapazitäten auf dem Strommarkt langsamer, unter denen vor allem Betreiber von Gaskraftwerken leiden. Derzeit stehen viele Anlagen still. Die Manager gewinnen Zeit, auch um ihre Unternehmen umzustrukturieren.
Was kommt nach der EEG-Reform?
Die nächste Reform – das sogenannten EEG 3.0. Es soll schon 2016 angegangen werden. Verschiedene Vorschläge gibt es bereits. Im Mittelpunkt wird stehen, die Förderung stärker an das Marktgeschehen anzupassen. Das bedeutet unter anderem, dass der Bau neuer Anlagen stärker über Ausschreibungen organisiert werden soll: Investoren bewerben sich, wer die günstigste Vergütung haben will, kommt zum Zug. Ein weiteres wichtiges Thema wird das Ersetzen der fixen Einspeisevergütungen durch die Direktvermarktung des Stroms an der Börse werden. Anlagenbetreiber sollen so ermuntert werden, ihre Energie dann anzubieten, wenn der Bedarf groß ist.