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Erhöhung ab Juli 2016 Erhöhung ab Juli 2016: 70.000 Rentner werden nach Rentenerhöhung steuerpflichtig

Von Stefan Sauer 23.11.2015, 13:48
70.000 Rentner müssen ab kommenden Jahr Steuern bezahlen.
70.000 Rentner müssen ab kommenden Jahr Steuern bezahlen. dpa Lizenz

Berlin - Mit der kräftigen Erhöhung der Altersbezüge zum 1. Juli kommenden Jahres werden zehntausende Ruheständler erstmals Einkommensteuer zahlen müssen. Betroffen sind etwa 70 000 Rentnerinnen und Rentner, wie aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervorgeht. Allerdings halten sich die Abzüge aus steuerrechtlichen Gründen in Grenzen. Die Berliner Zeitung erläutert die Hintergründe und zeigt an Beispielrechnungen, wie hoch die Belastungen ausfallen werden.

Auf welche Weise werden Renten besteuert?

Wie die Steuerbelastung ermittelt wird, lässt sich am einfachsten anhand eines Beispiels erläutern. Für Personen, die 2015 in Rente gehen, gilt, dass 70 Prozent ihrer Rentenbezüge steuerpflichtig sind. 30 Prozent bleiben steuerfrei. Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, liegt 2015 bei 8472 Euro. Faktisch bleiben damit Jahresbrutto-Renten bis zu 14 200 Euro steuerfrei. Wie das? Der zu versteuernde 70-Prozent-Anteil von 14200 Euro beträgt 9940 Euro. Hiervon werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie kleiner Pauschalbeträge abgezogen, so dass das zu versteuernde Einkommen bei etwa 8470 Euro liegt Auf den Cent genau lässt sich dies pauschal nicht angeben, da die Krankenkassenbeiträge nicht einheitlich sind. Jedenfalls wird der Grundfreibetrag von 8472 Euro im genannten Beispiel nicht überschritten. Steuern fallen also nicht an.

Wieso müssen 2016 mehr Rentner Steuern zahlen?

Weil die gesetzlichen Altersrenten Mitte 2016 so stark angehoben werden, wie in den vorangegangenen 23 Jahren nicht. Nach vorläufigen Schätzungen gibt es im Westen ein Plus von 4,35 Prozent, im Osten werden es voraussichtlich sogar 5,03 Prozent sein. Im Schnitt ergibt sich daraus ein Anstieg um rund 4,6 Prozent. Dadurch werden einige zehntausend Renten die Grundfreibetragsgrenze überschreiten, obwohl diese 2016 von 8472 auf 8652 Euro angehoben wird. Grund für den satten Rentenzuwachs sind relativ hohe Lohnabschlüsse in der jüngeren Vergangenheit sowie die Rekordbeschäftigung mit knapp 43 Millionen Erwerbstätigen und rund 30,5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Hinzu kommen einmalige Effekte durch eine Neuberechnung der Durchschnittseinkommen und der Absenkung des Rentenbeitrags.

Warum müssen Neurentner 2015 genau 70 Prozent ihrer Rente versteuern?

Maßgeblich ist die „nachgelagerte Besteuerung“ der gesetzlichen Renten, die 2005 eingeführt wurde. Vor 2005 bezahlten Versicherte ihre Rentenbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen, dafür blieben die Renten selbst (bis auf die Ertragsanteile) steuerfrei. Seither wird die Besteuerung schrittweise umgestellt: Die Beiträge werden zunehmend aus unversteuertem Einkommen gezahlt, dafür werden immer größere Anteile der Rentenbezüge versteuert. Die Umstellung erfolgt in kleinen Schritten und wird erst 2040 abgeschlossen sein. Im ersten Jahr, also 2005, lag der steuerpflichtige Rentenanteil bei 50 Prozent.

Wichtig ist: Der zu versteuernde Rentenanteil orientiert sich immer am Jahr des Renteneintritts und gilt dann im Grundsatz lebenslang: Wer also 2005 in Rente ging, dem bleibt der damalige steuerfreie 50-Prozent-Anteil bis zum Lebensende erhalten. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil um jeweils zwei Prozent pro Jahr. Das heißt: Wer 2010 in Rente ging, muss bereits 60 Prozent seiner der Bezüge versteuern, für Neurentner des laufenden Jahres liegt der steuerpflichtige Anteil bei 70 Prozent. Bis 2020 werden die jährlichen Zwei-Prozent-Schritte fortgesetzt. Dann liegt der steuerpflichtige Anteil bei 80 Prozent der Rente. In den darauffolgenden 20 Jahren beträgt der Zuwachs nur noch ein Prozent jährlich, so dass 2040 schließlich 100 Prozent der Rentenbezüge der Steuerpflicht unterliegen.