Energieintensive Unternehmen Energieintensive Unternehmen: Befreiung von EEG-Umlage muss nicht zurückgezahlt werden

Brüssel - Die energieintensiven Unternehmen in Deutschland müssen keine milliardenschweren Rückzahlungen wegen ihrer Befreiung von der EEG-Umlage fürchten. Die EU-Kommission habe die Befreiungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2012 bis 2014 zum „überwiegenden Teil“ genehmigt, teilte die Behörde am Dienstag in Brüssel mit. Ein „kleiner Teil der Befreiungen“ sei aber höher gewesen als nach EU-Wettbewerbsrecht erlaubt und müsse zurückgezahlt werden.
Die EEG-Umlage dient der Finanzierung der erneuerbaren Energien. Normalerweise zahlt sie jeder Stromkunde. Deutschland hatte aber viele Unternehmen teilweise von der Umlage befreit. Sie sollten durch die Zusatzabgabe nicht im internationalen Wettbewerb ins Hintertreffen geraten.
Allerdings hielt Brüssel es für möglich, dass es sich um illegale Staatshilfen handelt, und leitete Ende 2013 ein Verfahren ein. Dieses hätte für die Industrie milliardenschwere Rückzahlungsforderungen bedeuten können.
Jetzt urteilte die Kommission aber, dass die Teilbefreiungen zwar tatsächlich Subventionen seien, die eigentlich verboten sind.
In diesem Fall seien die Staatshilfen aber als Ausnahmen mit dem EU-Recht vereinbar. Denn es müsse eine Balance zwischen der Förderung der erneuerbaren Energien und dem Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gefunden werden, erklärte die neue Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. (afp)