Energie Energie: Ablasshandel beim Bau von Windrädern?

Frankfurt (Main)/MZ - Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs war ein Schock für die Betreiber des kleinen Windparks in der hessischen Provinz: Per Sofortvollzug wurden fünf von sieben Windmühlen nach einem halben Jahr Betrieb stillgelegt – obwohl alle Genehmigungen vorlagen. Der Grund: Eine Klage des Naturschutzbundes Nabu, Landesverband Hessen. Nun standen die Investoren vor schweren Verlusten. Die Anlagen hätten wohl auf Jahre nicht in Betrieb genommen werden dürfen, ein Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang stand bevor.
Seit Dezember drehen sich die Windräder in einem Waldstück 30 Kilometer östlich von Gießen wieder. Der Nabu hat seine Klage zurückgezogen. Das ist einer erstaunlichen Einigung zu verdanken, die in der Windkraftbranche große Verunsicherung verursacht. Die Betriebsführer des Windparks, das Unternehmen Hessen-Energie und ein Bürgerwindpark, zahlten 500 000 Euro in einen Naturschutzfonds, den eine Stiftung des Nabu verwalten soll. Damit soll laut Nabu Lebensraum-Optimierung vor allem für den Greifvogel Rotmilan betrieben werden. Zum Beispiel soll untersucht werden, ob Kleinsäuger am Fuß der Windräder die Vögel anlocken und damit in Gefahr bringen. Der Name des Projekts: „Mäuse für den Milan“.
Horst Meixner, Geschäftsführer von Hessen-Energie, hat der Zahlung schweren Herzens zugestimmt. „Wir konnten es uns einfach nicht leisten, dem Vorschlag des Nabu nicht zu entsprechen.“ Schon der wenige Monate dauernde Stillstand der Anlagen habe Verluste von einer Million Euro verursacht. Meixner befürchtet jedoch durch das Vorgehen des Nabu negative Auswirkungen über das Projekt hinaus und spricht von einem Tabubruch des Verbandes. „Hier wurde Wegezoll für Windräder verlangt. Es kann nicht sein, dass der Nabu systematisch mit Klagedrohungen Zahlungen erwirkt.“ Für besonders ärgerlich hält er, dass es nur um Probleme bei der Raumordnung gegangen sei. „Klare Naturschutzbelange gab es nicht.“
Das sieht der Nabu anders. In einer Stellungnahme teilte die hessische Verbandsspitze mit, die Anlagen stünden in einem Korridor für Zugvögel. Deshalb habe der Verband einen Kompromiss gesucht. Herausgekommen sei eine „sinnvolle Einzelfalllösung“. Einen standardmäßigen Klageverzicht gegen eine Fondseinzahlung werde es nicht geben. Der Nabu wolle dort, wo es der Naturschutz erlaube, den Ausbau der Windkraft nicht behindern und gibt an, damit einverstanden zu sein, dass zwei Prozent der Landesfläche für Windräder zur Verfügung stehen. Aber: „Die Energiewende wird dort zum Problem, wo sie ungeregelt und ohne Rücksicht auf den Schutz der biologischen Vielfalt erfolgt.“
Indes gibt es einen weiteren Fall, wo zwar kein Geld geflossen ist, der Nabu aber seiner Stiftung Flächen zuführen konnte. Ein Windpark mit fünf Anlagen in der Gemeinde Bad Endbach im nordwestlichen Hessen wurde um mindestens ein Jahr durch Einwände des Nabu verzögert. Am Ende stand eine Einigung, die vorsah, dass zwei Windräder abgebaut, Acker in Grünland umgewandelt und ein Stromkabel unterirdisch verlegt werden. Hinzu kommt: Zwei Hektar Wald werden von der Gemeinde an die Nabu-Stiftung Hessisches Naturerbe übertragen. Dies bestätigte der Nabu.
Trotz der Beteuerungen der Spitze des Nabu Hessen: Die Ablasszahlung von 500 000 Euro hat Begehrlichkeiten geweckt – im eigenen Verband. Konrad Volkhardt, Chef des Kreisverbands Werra-Meißner, möchte das Prinzip „Zustimmung zu Windkraftanlagen gegen Geld“ für den Nabu zum Modell erheben. „Die Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen für den Bau von Windrädern sind völlig mangelhaft“, sagt er. „Wir wollen erreichen, dass etwa eine halbe Million Euro pro kleinem Windpark in eine Umweltstiftung fließen. Dafür würden wir dann auf Klagen verzichten.“
In der Windkraftbranche schrillen die Alarmglocken. „Das ist der Einstieg des Nabu in die Schutzgeldbranche“, meint Johannes Lackmann. Der ehemalige Chef des Bundesverbands Erneuerbare Energie und Geschäftsführer von Westfalen-Wind erwägt sogar eine Strafanzeige wegen der aus seiner Sicht stattfindenden „Erpressung“ durch den Nabu. „Das darf als Geschäftsmodell für Umweltverbände auf keinen Fall Schule machen.“
Der Nabu, der zu den am besten finanzierten Umweltverbänden gehöre, verschaffe sich indirekt eine zusätzliche Einnahmequelle. „Setzt sich dieses Modell durch, dann ist das wie eine Sonderabgabe auf die Energiewende und wird den Ausbau der Windkraft stark behindern.“ Der Nabu nutze seine Sonderrechte „schamlos“ aus. Die Umweltverbände in Deutschland besitzen tatsächlich ein besonderes Vorrecht. Normalerweise können nur Geschädigte klagen. Doch beim Naturschutz dürfen rund 50 Verbände im Namen der Natur klagen. Wie sie mit diesem Privileg umgehen, wird für die Energiewende zu einer entscheidenden Frage. Denn mit Klagen können sie den Ausbau von Ökokraftwerken und Stromleitungen häufig auf Jahre lahmlegen.
Geld oder Sachwerte gegen Zustimmung – dieses Vorgehen bringt dem Nabu nicht nur harsche Kritik durch Windmüller ein. Die Bürgerinitiative (BI) Holzhausen hatte sich vehement gegen die Windräder von Bad Endbach gewehrt. „Wir fühlen uns vom Nabu verraten“, sagt Reinhold Leinweber von der BI. Der Nabu „hat sich seine Zustimmung zu dem Projekt einfach abkaufen lassen“.