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Einzelhandel Einzelhandel: Große Mehrheit der Bevölkerung gegen geöffnete Läden an Heiligabend

Von Stefan Sauer 07.11.2017, 17:06
Kirchen und Gewerkschaften plädieren für geschlossene Geschäfte an Heiligabend. (Symbolbild)
Kirchen und Gewerkschaften plädieren für geschlossene Geschäfte an Heiligabend. (Symbolbild) dpa

Berlin - Wie heilig ist den Menschen in Deutschland der Heilige Abend? Zumal dann, wenn er wie in diesem Jahr auf den vierten Adventssonntag fällt? Sollten also Lebensmittelgeschäfte und Bäckereien am Sonntag, dem 24. Dezember 2017, bis 14 Uhr öffnen dürfen, wie es in vielen Bundesländern üblich ist, sofern das Christfest auf einen Werktag fällt?

Dass Kirchen und Gewerkschaften diese Frage klar verneinen, kann kaum überraschen. „Eine Ladenöffnung am Heiligabend lehnen wir mit Blick auf die geltenden Regeln zum Sonntags- und Feiertagsschutz ab“, teilt der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, mit. Den Heiligabend in der Ruhe des Sonntags zu beginnen, werde für viele Menschen „die positive Erfahrung von Entschleunigung vor einem solchen Feiertag“ mit sich bringen.

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi macht gegen die Ladenöffnung an Heiligabend Front. Argument: Einzelhandelsbeschäftigte wollten ebenso wie Erwerbstätige anderer Branchen das Weihnachtsfest gemeinsam mit ihren Familien feiern. Eine Öffnung der Läden an diesem Heiligabend sei „zynisch“.

Mehrheit der Bevölkerung gegen weihnachtliche Öffnung

Demgegenüber betont der Einzelhandelsverband HDE, dass die Ladenöffnung an Adventssonntagen und an Heiligabend Ländersache – und in vielen Bundesländen durchaus üblich – sei. „Fällt der 24. Dezember auf einen Werktag, dürfen die Läden in den meisten Bundesländern bis 14 Uhr öffnen“, sagt HDE-Geschäftsführer Kai Falk. Geöffnete Supermärkte und Bäckereien böten gerade berufstätigen Menschen eine letzte Gelegenheit, sich vor den Weihnachtsfeiertagen am 25. und 26. Dezember nochmals mit Lebensmitteln einzudecken. Die sei nicht nur im Sinne der Kunden, sondern auch vieler Beschäftigter, glaubt Falk: „Anders als an werktäglichen Heiligabenden werden in diesem Jahr Sonntagszuschläge gezahlt.“

Eine große Mehrheit der Bevölkerung steht der weihnachtlichen Öffnung gleichwohl ablehnend gegenüber. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für Welt Online sprachen sich 87,2 Prozent der 5000 Befragten gegen offene Geschäfte am bevorstehenden Heiligabend aus. Dabei lehnten mehr Frauen (91 Prozent) als Männer (83,9 Prozent) die Ladenöffnung ab. Auch die Parteipräferenz spielt in der Frage offenbar eine Rolle: 91,2 Prozent der SPD-Anhänger plädieren für strikte Feiertagsruhe, gefolgt von den Anhängern der Linken (88,7 Prozent), der Union (88 Prozent), der Grünen (86,2 Prozent), der AfD (85,6 Prozent) und der FDP (81,1 Prozent). Demgegenüber befürworteten nur 5,5 Prozent aller Befragten ohne Wenn und Aber die Einkaufsmöglichkeit an diesem letzten Adventssonntag.

Discountketten bleiben geschlossen 

Große Einzelhandels- und Discountketten haben bereits reagiert. Nachdem Aldi und Penny schon am Wochenende bekannt gegeben hatten, an Heiligabend ihre Geschäfte geschlossen zu halten, folgte am Dienstag Lidl. Auch die Rewe-Gruppe will ihre 3800 Filialmärkte ruhen lassen.

Allerdings bleibt die Frage der Öffnung jenen rund 1200 selbstständigen Kaufleuten überlassen, die in Eigenregie ein Rewe-Geschäft führen. Gleiches gilt für die Edeka-Märkte.

Wobei selbst ketten-unabhängige Einzelhändler nicht frei in ihrer Entscheidung sind. Denn zahlreiche Bundesländer haben Restriktionen für die Ladenöffnung an Adventssonntagen erlassen, andere Einschränkungen beziehen sich explizit auf den 24. Dezember.

Lebensmittelläden können in fünf Bundesländern öffnen

So bleiben in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachen und Schleswig-Holstein an allen Adventssonntagen – und damit auch an Heiligabend – die Läden geschlossen. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen bleiben sämtliche Adventssonntage im Dezember geschlossen - also auch der 24. des Monats. Zudem haben Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen ausdrücklich die Ladenöffnung am 24. Dezember 2017 untersagt.

Legt man all diese Vorgaben übereinander, bleiben nur die fünf Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, NRW und Sachsen übrig, in denen Lebensmittelläden überhaupt am diesjährigen Heiligabend geöffnet haben könnten. Könnten -weil in NRW nur an einem einzigen, in Berlin und Sachsen maximal an zwei Adventsonntagen Lebensmittelläden öffnen dürfen. Allein in Brandenburg mit 2,5 Millionen Einwohnern gibt es keine solche Beschränkung.