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Diebstahl, Selbstbeteiligung Diebstahl, Selbstbeteiligung: Wer sollte eine Handyversicherung abschließen?

22.07.2015, 08:35
Wer sein Smartphone fallen lässt, kann in der Regel auf keine Gratis-Reparatur hoffen.
Wer sein Smartphone fallen lässt, kann in der Regel auf keine Gratis-Reparatur hoffen. dpa Lizenz

Im Internet surfen, Fotos machen, Kontakte verwalten: Ein Handy ist längst nicht mehr nur zum Telefonieren da. Immer luxuriöser werden die Geräte - und das hat auch seinen Preis: Unter 600 Euro sind gute Smartphones oder auch Tablets heutzutage kaum zu haben.

Doch schon beim Aussuchen des passenden Modells im Geschäft kommt bei vielen Käufern Angst auf: Sie malen sich aus, wie leicht das Stück gestohlen oder beim Herausziehen aus der Hosentasche auf den Boden krachen und kaputt gehen kann. Händler spekulieren mit solchen Ängsten und bieten oft gleich beim Kauf eine Handyversicherung für zwischen drei und zehn Euro pro Monat an.

Ein Muss ist eine Handyversicherung nicht. „Der Verlust eines Handys bedroht die finanzielle Existenz des Besitzers in aller Regel nicht“, erklärt Michael Sittig von der Stiftung Warentest. Eine Handyversicherung gehört daher aus seiner Sicht nicht zu den wichtigen Policen. Wer dennoch eine abschließt, muss damit rechnen, dass der Anbieter im Schadensfall nicht oder nur teilweise zahlt.

Lohnt sich eine Handyversicherung überhaupt?

„Das hängt vom Inhalt des Versicherungsschutzes und dem Wert des zu versichernden Handys ab“, sagt Hasso Suliak. Er ist Sprecher beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin. Suliak verweist darauf, dass es auf dem Markt unterschiedliche Produkte gibt.

Diejenigen, die auf keinen Fall auf einen speziellen Schutz für ihr Smartphone, iPhone oder Tablet verzichten wollen, sollten unbedingt die Angebote mehrerer Anbieter vergleichen. Das rät Rita Reichard von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. „Vor allem das Kleingedruckte in punkto Zeitwert, Ausschlüsse, Leistungsumfang und Selbstbehalt sollte genau geprüft werden“, betont Reichard. Sie weist darauf hin, dass sich niemand beim Kauf eines Handys auf die angebotene Police einlassen muss. „Jeder kann sich selbst den geeigneten Versicherer suchen.“

Was gilt bei Zeitwert und Selbstbeteiligung?

„In der Regel wird nur der Zeitwert eines Geräts unter Anrechnung einer Selbstbeteiligung erstattet“, erklärt Suliak. Der Zeitwert beträgt nach Angaben von Reichard in der Regel bereits nach einem Jahr nur noch 50 bis 80 Prozent des Neupreises. Die Höhe der Selbstbeteiligung beziffert die Verbraucherschützerin auf zwischen 10 und 20 Prozent des Kaufpreises. „Bei Diebstahl oder Defekt zahlt die Versicherung aber häufig gar nichts“, sagt Reichard.

Oft bietet sie statt Bares nur ein gebrauchtes Ersatzgerät gleicher Art und Güte an. „Alles in allem rechnet sich der Versicherungsschutz nicht“, meint Reichard. Das gilt umso mehr, wenn das Gerät nach einem Jahr oder später kaputt oder verloren geht.

Deckt die Hausratversicherung das Handy ab?

„Wer das Smartphone ablegt, es dabei nur kurzfristig aus dem Auge lässt und es gestohlen wird, riskiert seinen Versicherungsschutz“, erklärt Sittig. Grundsätzlich sollten Interessenten einer Handyversicherung prüfen, ob sie im Fall eines Einbruchdiebstahls oder eines Raubes nicht schon über die Hausratversicherung geschützt sind. Denn wird bei einem Handybesitzer zu Hause eingebrochen und das Mobiltelefon gestohlen, zahlt die Hausratversicherung. „Sie muss für den Neuwert des Geräts aufkommen“, sagt Sittig.

Das gilt nach seinen Angaben auch in Fällen, in denen Handybesitzern das Mobiltelefon mit Gewalt entwendet wird, also in Fällen von Raub. „Sowohl bei Einbruch als auch bei Raub muss der Handyverlust unbedingt bei der Polizei angezeigt werden“, betont Reichard.

Details über weitere mögliche Ausschlüsse stehen im Kleingedruckten des Vertrags. „Die Liste ist oft lang“, sagt Reichard. So ist häufig festgelegt, dass der Handybesitzer bei Bedienfehlern, rein kosmetischen Schäden oder Virenbefall selbst für den Schaden aufkommen muss. Für einen Schaden durch Nässe kommt die Handyversicherung oft nur dann auf, wenn das Gerät ins Wasser gefallen ist. Lässt jemand das Mobiltelefon im Regen liegen, hat er das Nachsehen.

Wie lange ist die Laufzeit bei Handyversicherungen?

Eine Handyversicherung wird in der Regel für eine Laufzeit zwischen 12 und 24 Monaten angeboten. „Eine fristgerechte Kündigung ist bei automatischer Vertragsverlängerung in aller Regel ein bis drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich“, erklärt Reichard. In einigen Fällen endet der Vertrag automatisch.

Die Verbraucherschützerin weist darauf hin, dass bei einigen Anbietern der Versicherungsschutz automatisch im Schadensfall endet. Versicherte haben aber auch die Möglichkeit, nach einer Schadensmeldung von sich aus den Vertrag zu kündigen. „Das ist beispielsweise denkbar, wenn ein Versicherter mit der Regulierung nicht zufrieden ist oder einfach keine Police mehr möchte.“

Wann brauche ich eine Kamera-Versicherung? Das lesen Sie auf der nächsten Seite.

Wann brauche ich eine Kamera-Versicherung?

Hobbyfotografen können für ihre Kamera und die dazugehörige Ausrüstung eine Spezialversicherung abschließen. Das ist auch durchaus sinnvoll, berichtet die Zeitschrift „c't Digitale Fotografie“ (Ausgabe 3/2014). Wird sie nicht beruflich genutzt, ist die Kamera zwar theoretisch Teil der Hausratversicherung - allerdings meistens nur mit umfangreichen Einschränkungen, etwa für Reisegepäck.

Eine eigene Kameraversicherung lohnt sich aber erst, wenn die gesamte Ausrüstung mindestens einen Wert von 1500 Euro hat. Bei günstigeren Geräten sind die Prämien oft unverhältnismäßig hoch.

Eine geeignete Versicherung für die Kamera finden Verbraucher in der Regel im Netz. Die Anbieter sind häufig keine großen Firmen, sondern eher kleine Makler. Auf den Webseiten müssen Fotografen aber genau hinsehen, denn häufig finden sich dort nur Angaben zu den Tarifen und Ansprechpartnern, aber nicht die Versicherungsbedingungen.

Dabei enthält das Kleingedruckte viele wichtige Angaben. Wichtig ist zum Beispiel, ob im Schadensfall der Neuwert oder der aktuelle Preis einer Kamera ersetzt wird - Experten sprechen dabei vom Zeitwert. Der Unterschied kann gerade bei modernen Digitalkameras riesig sein. Deutlich stabiler sind die Preise für hochwertige Objektive.

Ein weiterer interessanter Punkt in den Geschäftsbedingungen sind Ausschlussklauseln: Manche Anbieter zahlen zum Beispiel grundsätzlich nicht bei Diebstahl oder nur, wenn der Besitzer die Kamera dabei in sicherem Gewahrsam hatte. Was das genau bedeutet, ist aber oft unklar: Schon das seitliche Tragen eines Rucksacks kann dabei als unsicher gelten. Andere Versicherungen zahlen zwar bei Diebstahl, verpflichten den Kunden aber zu einem höheren Selbstbehalt. (dpa)

Welche Policen wirklich sinnvoll sind, lesen Sie in der Bildergalerie:

Es kann so schnell gehen: Das Handy wird aus dem Rucksack geklaut. Händler spekulieren mit solchen Ängsten und bieten beim Kauf eine Handyversicherung an.
Es kann so schnell gehen: Das Handy wird aus dem Rucksack geklaut. Händler spekulieren mit solchen Ängsten und bieten beim Kauf eine Handyversicherung an.
dpa-tmn Lizenz