Darlehen Darlehen: Vorsicht bei Hausfinanzierung mit Lebensversicherung

Berlin/dpa. - Zusätzlich zum Baukredit eine Kapital-Lebensversicherung abzuschließen, hört sich für manchen Bauherren interessant an. Während der Laufzeit des Darlehens muss der Kreditnehmer nur die Zinsen zahlen.
Die Kreditsumme wird dann später mit der ausgezahlten Versicherungssumme getilgt. Wenn die Lebensversicherung aber nicht die vorausgesagte Rendite bringt, kann eine hohe Deckungslücke bleiben. Verbraucherschützer warnen daher vor diesem Finanzierungsmodell.
Jedes Jahr werden nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg solche Immobilienfinanzierungen im Wert von mehr als sechs Milliarden Euro abgeschlossen. Christian Schmidt-Burgk, Baufinanzierungs-Experte bei der Verbraucherzentrale Hamburg, registriert immer mehr Fälle, bei denen die Versicherungssumme nicht mehr ausreicht, um den Kredit fürs Haus zu tilgen: «Die Deckungslücke liegt bei bis zu 30 Prozent. Ich rechne damit, dass die Anzahl solcher Fälle noch zunehmen wird.»
Häufig sei zu beobachten, dass Versicherer unrealistisch hohe Überschussbeteiligungen für die Zukunft vorhersagen, so BdV-Geschäftsführer Frank Braun: «Wenn die vorhergesagte Rendite nicht erwirtschaftet wurde, kann es zu einer wesentlich geringeren Überschussbeteiligung kommen, und die versprochene Ablaufleistung wird nicht eingehalten.»
Braun sieht noch weitere Tücken bei der Kombination von Hypothekendarlehen und Lebensversicherung. So sei nicht garantiert, dass auch in Zukunft die Erträge aus Lebensversicherungen steuerfrei blieben: «Sollte die vollständige Versteuerung der Versicherungsbeiträge kommen, wie es sie schon bei anderen Geldanlagen gibt, und liegt der Ertrag des Kunden über den dann geltenden Freibeträgen, kann sich die Rendite der Lebensversicherung nochmals erheblich verschlechtern.»
Außerdem müsse die volle Darlehenssumme über den gesamten Zeitraum verzinst werden: «Wer sich etwa für eine zehnjährige Zinsbindung entscheidet, geht das Risiko der Zinserhöhung, bezogen auf die gesamte Darlehenssumme, ein.» Bei der klassischen Finanzierung hingegen verringere sich im Laufe der Zeit die Darlehenssumme.
Stephan Gelhausen, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin, will sich dieser pauschalen Kritik nicht anschließen: «Es kommt immer darauf an, wie man so etwas nutzt. Bei vermieteten Immobilien ist durch die steuerliche Förderung die Kombination von Lebensversicherung und Hypothekendarlehen durchaus interessant.»
Für selbstgenutztes Wohneigentum hingegen sei diese Art der Baufinanzierung nicht immer sinnvoll. Zwar dürfe nicht vergessen werden, dass die Kapital-Lebensversicherung auch einen gewissen Risikoschutz biete. «Dennoch ist diese Form nicht die erste Wahl bei der Finanzierung des eigenen Hauses», sagt auch Gelhausen. Verbraucherschützer Schmidt-Burgk rät dazu, die Lebensversicherung möglichst frühzeitig wieder zu kündigen und ein ganz normales Baudarlehen abzuschließen.
Besonders zu Beginn der Laufzeit der Versicherung rechne sich der Ausstieg noch. «Problematisch wird es im letzten Drittel der Laufzeit», erklärt Schmidt-Burgk. Die Verbraucherzentralen errechnen gegen eine Bearbeitungsgebühr individuell, ob der Vertrag weitergeführt werden sollte oder eine Kündigung sinnvoll ist.
Bei manchen Vertragskonstellationen muss auch die Bank für die fehlende Summe haften. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Jahr 2003 entschieden. Allerdings gilt das nach Angaben von Schmidt-Burgk nur in Ausnahmefällen: «Da müssen ganz bestimmte Formulierungen im Vertrag vorkommen.»
Aber auch für schlechte Beratung muss die Bank möglicherweise haften: «Innerhalb des Beratungsverhältnisses sind alle in Frage kommenden Finanzierungsarten vorzustellen. Statt nur eine Lebensversicherungshypothek anzubieten, hätte deshalb immer auch auf die klassische Form der Finanzierung über ein normales Hypothekendarlehen mit laufender Tilgung hingewiesen werden müssen», sagt Versicherungsexperte Braun.
So hat auch das Oberlandesgericht Hamm bereits 1996 geurteilt. Auch bei einer unrealistischen Prognose der Überschussbeteiligung könne ein Beratungsverschulden der Bank vorliegen, sagt Frank Braun. Allerdings muss der Kunde jeweils konkret nachweisen, dass seine Bank ihn nicht korrekt beraten hat.
Viele Banken und Versicherungen schreiben ihre Kunden an und machen Angebote, um die drohende Finanzierungslücke zu stopfen: Durch eine Erhöhung der Versicherungssumme etwa oder durch eine Darlehensverlängerung. Braun warnt davor, auf solche Angebote voreilig einzugehen. Dadurch werde eine so genannte überholende Vertragsgestaltung geschaffen, wodurch sich die Bank möglicherweise aus der Haftungspflicht stehlen kann: «Dann könnte am Ende der Kunde den Schaden tragen, den eigentlich die Bank übernehmen müsste.»