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Büro-Regeln Büro-Regeln: Aufpassen beim Flirt am Arbeitsplatz

15.01.2013, 09:48
Liebe unter Kollegen ist grundsätzlich Privatsache – und das sollte sie auch bleiben.
Liebe unter Kollegen ist grundsätzlich Privatsache – und das sollte sie auch bleiben. dpa Lizenz

Beziehungen zwischen Kollegen darf der Chef nicht verbieten. „Das ist grundsätzlich Privatsache“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Der Arbeitgeber dürfe in das Privatleben seiner Mitarbeiter nicht reinreden. Gibt es im Unternehmen eine Ethikrichtlinie, die Beziehungen unter Kollegen verbietet, ist sie daher rechtlich nicht verbindlich. Allerdings darf der Chef anordnen, dass die Kollegen ihre Beziehung offenbaren. Und er kann um Zurückhaltung bitten. „Am Arbeitsplatz darf er das Verhalten steuern“, so Oberthür.

Mit Flirt nicht Betriebsklima stören

Denn die betroffenen Kollegen dürfen mit ihrem Verhältnis nicht den Betriebsfrieden stören. Für ihr Verhalten am Arbeitsplatz bedeutet das: Der morgendliche kurze Kuss ist unbedenklich, Sex im Pausenraum nicht. Eine solche Störung des Betriebsfriedens kann sogar arbeitsrechtliche Folgen haben. Sie sei abmahnungsrelevant, sagt Oberthür.

Interessenkonflikte vermeiden

Offenlegen sollten Paare ihre Beziehungen auch deshalb, damit der Chef auf etwaige Interessenkonflikte reagieren kann. In den USA stolperte CIA-Chef David Petraeus kürzlich über seine Affäre mit seiner Biografin Paula Broadwell. Auch, wenn die Fälle im Arbeitsalltag oft weniger brisant sind: Wenn der Arbeitgeber fürchten muss, dass vertrauliche Informationen das Büro verlassen könnten, darf er Konsequenzen ziehen. Ein Interessenkonflikt besteht auch dann, wenn sich beispielsweise der Einkäufer in den Zulieferer verliebt.

Gekleidet wie ein Papagei sollte ohnehin niemand ins Büro kommen. Ein paar Farbtupfer hier und da sind aber erlaubt. Der Knigge rät: Je höher die Position in der Hierarchie, umso dunkler werden die getragenen Farben. Das wirkt einfach seriöser.

Hemd und Krawatte: Am klassischen Business-Outfit für Männer hat sich nicht viel geändert in den vergangenen Jahren. Je nach Branche wird aber auch mal auf den Schlips verzichtet. Damen tragen Kostüm oder Hosenanzug mit Bluse. „Bei hohen Temperaturen sollte Acht auf die Stoffqualität gelegt werden“, rät der Knigge. Sonst gibt es schnell peinliche Schweißflecken.

Genug Deo auftragen, nicht zu viel Haut zeigen, Fingernägel schneiden und regelmäßig zum Friseur gehen: Eine Knigge-Regeln klingen selbstverständlich - nicht nur im Büro. Absolute No-Gos sind bei Frauen Miniröcke, zu hohe Absätze und ein tiefes Dekolleté.

Männer tappen gerne in die Sockenfalle: Bunte Strümpfe im Comicstil wirken nicht originell, sondern albern. Auch Tennissocken, abgelaufene Schuhsohlen oder zu viel Schmuck sollten im Büro vermieden werden.

In vielen deutschen Unternehmen und Großkonzernen hat er Einzug gehalten: Der Casual Friday. Die Idee stammt aus den USA. Mit dem legeren Dress-Code stimmen sich Mitarbeiter auf das nahe Wochenende ein. Männer tragen Jackett und Hose. „Möglich hier auch eine saubere Jeans, aber ohne Krawatte“, rät der Knigge. Denkbar seien auch Anzüge aus Leinenstoff, die leichter knittern.

Versetzung kann drohen

In diesen Fällen müssen sich Betroffene also dafür wappnen, dass der Chef sie eventuell versetzt. Jedenfalls dann, wenn er damit berechtige Interessen des Unternehmens schützen will, erklärt Oberthür. Ist der Chef selbst eine Beziehung mit einem Mitarbeiter eingegangen, kann diese Konstellation ebenfalls den Betriebsfrieden stören: Manchmal ist dann die einzige Lösung, dass beide nicht mehr in derselben Abteilung arbeiten.

Fürsorgepflicht beachten

Wenn Auszubildende oder Praktikanten in das Verhältnis involviert sind, wird es heikel: „Als Schutzbefohlene genießen sie besondere Fürsorge“, erläutert Oberthür. Wer diese Fürsorgepflicht missachtet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen - auch dann, wenn die Affäre einvernehmlich geschah. Alles, was nicht einvernehmlich geschieht, hat ohnehin arbeitsrechtliche - und wahrscheinlich strafrechtliche - Konsequenzen. Das gilt natürlich insbesondere für Verhältnisse mit Minderjährigen.